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IStGH-Bericht Resilient Justice
„Resilient Justice“: ein Überblick über den Kampf des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Straflosigkeit im Jahr 2025
Von Astrid Bochnakian/ GICJ
Am 1. Dezember 2025 stellte Nazhat Shameen Khan, stellvertretende Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), den Jahresbericht der Anklagebehörde mit dem Titel „Resilient Justice in Every Step” während der 24. Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts vor. Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten des IStGH im Jahr 2025.
Hintergrund zum IStGH und seinem OTP
Der IStGH mit Sitz in Den Haag (Niederlande) wurde 1998 durch das Römische Statut als ständiges internationales Strafgericht gegründet und hat am 1. Juli 2002 seine Arbeit aufgenommen. Er ist für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 auch für Verbrechen der Aggression zuständig. Gearbeitet wird nach dem Grundsatz der Komplementarität, wonach der IStGH seine Zuständigkeit nur ausübt, wenn eine Strafverfolgung auf nationaler Ebene nicht gewollt oder tatsächlich nicht möglich ist. Als unabhängige Institution trägt der IStGH zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei und fördert die Rechenschaftspflicht sowie die Abschreckung und Achtung des internationalen Strafrechts.
Die Anklagebehörde ist eines der Kernorgane des IStGH. Sie fungiert als unabhängige Stelle, die mit der Entgegennahme und Prüfung von Informationen über mutmaßliche Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs betraut ist. Unter der Leitung des Chefanklägers führt die Anklagebehörde erste Voruntersuchungen durch, leitet aufgrund eigener Initiative, auf Antrag von Vertragsstaaten oder des UN-Sicherheitsrats Ermittlungen ein und vertritt die Anklage vor Gericht. Die Anklagebehörde spielt eine zentrale Rolle in Bezug auf die Reichweite und den Einflussbereich des IStGH, da ihre Strafverfolgungsstrategie direkte Auswirkungen darauf hat, welche Situationen und Personen letztendlich vor den Gerichtshof gebracht werden.
Übersicht über die vom IStGH untersuchten Situationen

Image source: https://www.icc-cpi.int/situations-under-investigations
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts untersuchte der IStGH zwölf Situationen:
1. Demokratische Republik Kongo (DRK);
2. Darfur, Sudan;
3. Libyen;
4. Elfenbeinküste;
5. Mali;
6. Burundi;
7. Palästina (Staat);
8. Bangladesch/Myanmar;
9. Afghanistan;
10. Republik der Philippinen;
11. Venezuela I;
12. Ukraine.
Darüber hinaus wurde die Untersuchung fünf weiterer Situationen geschlossen:
1. Uganda;
2. Zentralafrikanische Republik I;
3. Kenia;
4. Zentralafrikanische Republik II;
5. Georgien.
Für die Arbeit des GICJ relevante Situationen im Detail
Der Staat Palästina
Im Jahr 2018 überwies der Staat Palästina, der seit 2015 Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, die Situation vor Ort zur Ermittlung an den IStGH. Hierdurch wurde dem IStGH die Zuständigkeit für die Untersuchung von völkerrechtlichen Verbrechen übertragen, die seit dem 13. Juni 2014 begangen wurden. Dies entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Regierung des Staates Palästina die Zuständigkeit des IStGH gem. Art. 12 Abs. 3 IStGH-Statut anerkannt hat. Darüber hinaus haben weitere Vertragsstaaten (u.a. Südafrika, Bangladesch, Bolivien, die Komoren, Dschibuti, Chile und Mexiko) das Geschehen nach Beginn des Krieges im Gazastreifen im Oktober 2023 an den Gerichtshof überwiesen.
Seit dem 21. November 2024 liegen in diesem Zusammenhang drei ausstehende Haftbefehle vor. Gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant ergingen Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der dritte Haftbefehl wurde gegen Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri („Deif“), den obersten Befehlshaber des militärischen Flügels der Hamas (Qassam-Brigaden), unter anderem wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wie Mord, unmenschlicher Behandlung, Folter, Geiselnahme und Verletzungen der persönlichen Würde ausgestellt, die seit dem 7. Oktober 2023 auf dem Gebiet Israels und Palästinas begangen wurden. Die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant wurden von Israel gemäß Art. 18 (Vorabentscheidungen über die Zulässigkeit) und Art. 19 (Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichtshofs oder der Zulässigkeit einer Sache) des IStGH-Statuts angefochten. Die Vorverfahrenskammer wies die Anfechtungen und Anträge auf Aufhebung der Haftbefehle und Aussetzung der Ermittlungen zurück und signalisierte damit ihr Engagement für die Bekämpfung von Straflosigkeit.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anklagebehörde mehrere Ermittlungsansätze verfolgt und weiterhin mit den relevanten Parteien und Interessengruppen in dieser Situation zusammenarbeitet, hierunter fallen nicht nur Staaten, sondern auch internationale und regionale zivilgesellschaftliche Organisationen. Angesichts der Kritik an ihren Ermittlungen bekräftigte die Anklagebehörde außerdem, dass sie weiterhin den Grundsatz der Komplementarität berücksichtigt und sich den Grenzen ihrer Zuständigkeit bewusst ist.
Darfur, Sudan
Die Lage in Darfur wurde im März 2005 durch den UN-Sicherheitsrat gemäß Art.13 lit. b IStGH-Statut an den Gerichtshof überwiesen. Dies war die erste Situationsüberweisung durch den UN-Sicherheitsrat seit Inkrafttreten des IStGH am 1. Juli 2002. Der IStGH untersucht seitdem mutmaßliche Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Darfur begangen wurden.
Im Jahr 2025 intensivierte der IStGH seine Aktivitäten in Bezug auf Darfur. Die Anklagebehörde führte im April und Mai 2025 Besuche in Flüchtlingslagern durch und zeigte damit ihr anhaltendes Engagement und ihre Kommunikationsbereitschaft mit den betroffenen Gemeinschaften in Darfur. Die Anklagebehörde verstärkte auch ihre Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem rechtlichen Bereich, insbesondere durch einen Workshop zum Thema geschlechtsspezifische Gewaltverbrechen und deren Dokumentation.
Obwohl der Bericht die Notwendigkeit von Fortschritten bei der Vollstreckung von Haftbefehlen betont, wird auch die verstärkte Zusammenarbeit der sudanesischen Regierung hervorgehoben, darunter die Erleichterung des Besuchs eines Vertreters der Anklagebehörde in Port Sudan und die Einrichtung eines Ausschusses. Der IStGH hat außerdem seine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und deren Mechanismen durch die Zusammenarbeit mit der Ermittlungsmission (Fact-Finding-Mission) für den Sudan verstärkt.
Eine wichtige Entwicklung der Lage in Darfur war die Verurteilung von Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman, dem mutmaßlichen Anführer der Janjaweed, der einstimmig wegen 27 Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zwischen August 2003 und April 2004 für schuldig befunden wurde [1]. Diese Verurteilung war die erste in der Situation in Darfur und stellte einen wichtigen Meilenstein in der Arbeit der Anklagebehörde dar. Abd-Al-Rahman wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Libyen
Die Situation in Libyen wurde im Februar 2011 vom UN-Sicherheitsrat an den IStGH überwiesen, womit es sich um die zweite Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat seit Inkrafttreten des Gerichtshofs im Jahr 2002 handelt. In diesem Zusammenhang untersucht der Gerichtshof mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die seit dem 15. Februar 2011 im Zusammenhang mit dem libyschen Bürgerkrieg und den darauffolgenden politischen Unruhen begangen wurden. Die libysche Regierung hat im Mai 2025 die Zuständigkeit des IStGH gemäß Art. 12 Abs. 3 des IStGH-Statuts anerkannt und sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verpflichtet.
Der Bericht nennt mehrere wichtige Meilensteine in der Untersuchung der Lage in Libyen im Jahr 2025. Neben der Bereitschaft der libyschen Regierung zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof fand 2025 mit der Festnahme von Khaled Mohamed Ali El Hishri, dem ranghöchsten Beamten im Mitiga-Gefängnis - einem Haftzentrum in der Nähe von Tripolis - eine weitere wichtige Entwicklung statt [2]. Er wird verdächtigt, zwischen Februar 2015 und Anfang 2020 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wie Mord, Folter und sexuelle Gewalt, begangen, angeordnet und überwacht zu haben. Hierbei handelt es sich um die erste Auslieferung eines Verdächtigen seit der Befassung durch den UN-Sicherheitsrat im Jahr 2011. Dies stellt einen wichtigen Schritt in den Bemühungen des IStGH, in Libyen Rechenschaftspflicht durchzusetzen, dar. Die Festnahme und die anschließende Auslieferung des Verdächtigen an den Gerichtshof waren das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, was die Schlüsselrolle der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten bei den Operationen des IStGH unterstreicht.
Demokratische Republik Kongo
Die Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) wurde im März 2004 von der Regierung der DRK an den IStGH verwiesen, im Juni desselben Jahres wurden Ermittlungen eingeleitet, die im Oktober 2024 wieder aufgenommen wurden. Die Anklagebehörde untersucht mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die seit dem 1. Juli 2002 im Rahmen des bewaffneten Konflikts in der DRK begangen wurden, wobei der Schwerpunkt auf den Regionen Nord- und Süd-Kivu im Osten der DRK liegt. Wie im Bericht „Resilient Justice“ betont wird, umfasst die laufende Untersuchung insbesondere auch die Eskalation der Gewalt, die Anfang 2025 in diesen Regionen stattfand.
Im Februar 2025 führte Khan einen Länderbesuch durch, der zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Behörden sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen beitrug. Darüber hinaus setzt die Anklagebehörde auch ihre im Jahr 2023 mit der Regierung der DR Kongo geschlossene Vereinbarung um, die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz zu verstärken [4].
Zentralafrikanische Republik
Der zweite Fall in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) wurde im Mai 2014 von der Regierung der ZAR an den IStGH überwiesen. Grund sind mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Zusammenhang mit den seit 2012 erneut ausgebrochenen Gewalttaten begangen worden sein sollen.
In dieser Situation hat der IStGH seine Bemühungen um Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und um Umsetzung der 2016 unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und dem IStGH über die Zusammenarbeit mit der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) verstärkt [5]. Zu diesen Bemühungen gehört auch die Unterstützung des Sonderstrafgerichtshofs in Bangui.
Laut dem Bericht war die Zusammenarbeit der Behörden der ZAR mit dem IStGH auch für die Ermittlungen und die Strafverfolgung im Fall gegen Alfred Yekatom und Patrice-Edouard Ngaïssona von entscheidender Bedeutung, dessen Verhandlung im Februar 2021 begann und noch nicht abgeschlossen ist.
Ukraine
Die Lage in der Ukraine wurde zwischen März und April 2022, nach dem Einmarsch Russlands in ukrainisches Gebiet, von 43 Vertragsstaaten an den IStGH verwiesen. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf mutmaßliche Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine seit dem 21. November 2013 begangen wurden. Obwohl die Ukraine bis zum 1. Januar 2025 kein Vertragsstaat des IStGH war, hatte die ukrainische Regierung die Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß Artikel 12 Absatz 3 IStGH-Statut anerkannt [6].
Der Bericht hebt die Rolle des Länderbüros der Anklagebehörde hervor, welches 2023 in Kiew eröffnet wurde und betont dessen aktives Engagement vor Ort und dessen Koordinierung mit Interessengruppen, darunter internationale Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Regierungsbehörden.
Bis Januar 2026 hat der IStGH sechs Haftbefehle gegen russische Amtsträger im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine erlassen. Auch gegen Wladimir Putin wurde wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen, wie der rechtswidrigen Deportation von Kindern und der rechtswidrigen Verbringung von Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation, ein Haftbefehl erlassen.
Herausforderungen
Trotz bedeutender Fortschritte in vielen Fällen sah sich der Gerichtshof im vergangenen Jahr zahlreichen Herausforderungen gegenüber. Der Bericht bekräftigte daher das anhaltende Engagement der Anklagebehörde für Opfer und Überlebende und ihre Entschlossenheit, weitere Meilensteine im Kampf gegen die Straflosigkeit zu erreichen.
Eine große Herausforderung ist die Abhängigkeit des IStGH von der Zusammenarbeit der Staaten bei der Vollstreckung seiner Haftbefehle und damit bei der Erfüllung seines Mandats. Dies wurde insbesondere bei den Haftbefehlen beobachtet, die im Zusammenhang mit der Lage im Staat Palästina erlassen wurden, als Ungarn sich weigerte, Netanjahu zu verhaften und aus dem Römischen Statut austritt [7]. Eine mangelnde Zusammenarbeit untergräbt die Fähigkeit der Anklagebehörde, Fälle voranzubringen und Rechenschaftspflicht durchzusetzen. Zudem ist zu beachten, dass mangelnde Zusammenarbeit nicht nur für den Gerichtshof, sondern auch für die Opfer und Überlebenden eine Verzögerung von Gerechtigkeit bedeutet.
Die Anklagebehörde arbeitet in einem stark politisierten Umfeld, was ihre Tätigkeit zusätzlich einschränken kann. So stellen beispielsweise die Sanktionen, die die Trump-Regierung gegen IStGH-Beamte, darunter Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verhängt hat, eine eindeutige Form des politischen Drucks auf den IStGH dar. Solche Sanktionen untergraben direkt die Arbeit des Gerichtshofs, indem sie die Zusammenarbeit behindern und die finanziellen Mittel und das Engagement externer Interessengruppen einschränken. Seit langem wird auch Kritik an der Voreingenommenheit und Selektivität hinsichtlich der regionalen Unausgewogenheit der untersuchten Fälle laut.
Somit agiert der IStGH in einem schwierigen Umfeld, das sich im Jahr 2025 zunehmend verschlechtert hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die praktische Umsetzung von Haftbefehlen und Ermittlungen, sondern stellt auch ein allgemeines Risiko für die Glaubwürdigkeit und Autorität des Gerichtshofs innerhalb der internationalen Rechtsordnung dar. In diesem Zusammenhang kommt der Bekräftigung des Engagements der Anklagebehörde für Opfer und Überlebende besondere Bedeutung zu, da sie die Entschlossenheit des Gerichtshofs unterstreicht, trotz zunehmenden Drucks von außen eine Rechenschaftspflicht durchzusetzen.
Fazit
Vor dem Hintergrund zunehmender Konflikte und Menschenrechtsverletzungen ist die Arbeit des IStGH von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass es keine Straflosigkeit gibt. Der Bericht „Resilient Justice in Every Step“ veranschaulicht sowohl den Umfang als auch die Komplexität des Mandats der Anklagebehörde und hebt konkrete Fortschritte in verschiedenen Situationen hervor, von wegweisenden Verurteilungen und Verhaftungen bis hin zur verstärkten Präsenz vor Ort und der Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und internationalen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Der Bericht macht jedoch auch deutlich, dass die Wirkungskraft des Gerichtshofs weiterhin in hohem Maße von anhaltender politischer Unterstützung und echter Zusammenarbeit seitens der Staaten abhängt. Wie sich im Laufe des Jahres 2025 gezeigt hat, gehen Fortschritte bei der Rechenschaftspflicht mit anhaltenden strukturellen und politischen Hindernissen einher, darunter die Nichtbefolgung von Haftbefehlen, Druck von außen auf die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und anhaltende Kritik an der Selektivität. Diese Herausforderungen unterstreichen die fragile Position der internationalen Strafgerichtsbarkeit innerhalb eines internationalen Systems, das nach wie vor von Machtasymmetrien und konkurrierenden politischen Interessen geprägt ist.
Letztendlich spiegelt die Betonung der Resilienz durch die Anklagebehörde sowohl eine institutionelle Strategie als auch eine normative Verpflichtung wider, trotz aller Umstände Gerechtigkeit für Opfer und Überlebende zu erreichen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung in eine dauerhafte Rechenschaftspflicht hängt weitgehend von der Bereitschaft der Vertragsstaaten und der internationalen Gemeinschaft ab, den Rahmen des Römischen Statuts aufrechtzuerhalten, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs zu respektieren und rechtliche Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. In dieser Hinsicht dient der Jahresbericht 2025 nicht nur als Bericht über die Tätigkeit des Gerichtshofs, sondern auch als Erinnerung daran, dass der Kampf gegen Straflosigkeit eine gemeinsame Verantwortung ist.
Position des GICJ
Das Geneva International Centre for Justice (GICJ) begrüßt den Bericht „Resilient Justice“ und lobt die Erfolge des IStGH, die einen weiteren Schritt in Richtung umfassender Rechenschaftspflicht darstellen. Der IStGH ist ein Eckpfeiler des internationalen Rechtsrahmens und seine Erfolge im Jahr 2025 unterstreichen sein anhaltendes Engagement im Kampf gegen Straflosigkeit. Wir loben die sinnvolle Einbeziehung von Opfern und Überlebenden in seine Verfahren sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und internationalen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Wir bedauern die zahlreichen Herausforderungen, die den Kampf gegen Straflosigkeit behindern, darunter die politische Unwilligkeit einiger Staaten, die Haftbefehle des Gerichtshofs zu vollstrecken. Eine Schwächung oder Behinderung des IStGH beseitigt nicht die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht, sondern verschiebt Verstöße lediglich in einen Raum der unkontrollierten Straflosigkeit, zum Nachteil der Opfer und der betroffenen Gemeinschaften. Die GICJ betont, dass die Zusammenarbeit der Staaten keine Option, sondern eine rechtliche Verpflichtung gemäß des Römischen Statuts und eine Voraussetzung für wirksame Justiz ist. Wir fordern daher alle Vertragsstaaten nachdrücklich auf, weiterhin mit dem IStGH und der Anklagebehörde zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese ihr Mandat uneingeschränkt erfüllen können.
Die GICJ verurteilt Maßnahmen gegen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Gerichtshofs aufgrund der Ausübung ihrer Funktionen, die nicht nur den IStGH, sondern auch den allgemeinen Grundsatz der unabhängigen internationalen Rechtsprechung gefährden. Wir fordern daher alle Staaten auf, von solchen Maßnahmen abzusehen und die uneingeschränkte Unabhängigkeit des IStGH zu gewährleisten.
Quellen:
[1] ICC, Abd-Al-Rahman case
[3] BBC, “Libyan war crimes suspect freed because of errors in warrant, Italy says”
[6] ICC, Situation in Ukraine
[7] BBC, “Hungary withdraws from International Criminal Court during Netanyahu visit”
Link to the original Text: https://www.gicj.org/positions-opinons/gicj-positions-and-opinions/4365-icc_resilient_article_positonsandopinions