Die 48. Tagung des UN-Menschenrechtsrats

13. September – 8. Oktober 2021

 

Dritter Tagesordnungspunkt – Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, der bürgerlichen, wirtschaftliche, sozialen und kulturellen Rechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung

Interaktiver Dialog mit der Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (nachfolgend: Arbeitsgruppe)

(21. September)

Von: Payton Focht/GICJ

Übersetzung: Charlotte von Bremen-Kühne/GICJ

 

Kurzfassung:

Der interaktive Dialog mit der Arbeitsgruppe stellte die 13. Sitzung der 48. Tagung des UN-Menschenrechtsrates am 21. September dar. Im Mittelpunkt stand der Bericht der Arbeitsgruppe über das Verschwindenlassen von Personen im Kontext von grenzüberschreitenden Überstellungen. Das sind etwa Vereinbarungen von Staaten über das Festnehmen von Individuen unter ihrer Gerichtsbarkeit sowie den Transfer in ein anderes Hoheitsgebiet. Diese Vorgehensweise ist vor allen Dingen deshalb problematisch, da den Personen weder ein faires Verfahren eröffnet noch Kontakt zu ihren Familien oder Anwälten gewährt wird. Die Arbeitsgruppe hat eine Vielzahl verschwundener Personen identifiziert, konnte jedoch aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Länderbesuche durchführen.

Die Debatte spiegelte die im Bericht dargelegten Themen wider. Henrikas Mickevičus, der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe für erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwindenlassen, erörtert die Frage des erzwungenen Verschwindenlassens im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überstellungen. Er beschreibt, dass das Verschwindenlassen unterschiedliche Formen annehmen kann und dass die Bedürfnisse der Opfer und ihrer Familien eine große Rolle spielen müssen. Viele Delegationen brachten ihr Verständnis für die Tragweite der Probleme zum Ausdruck und zeigten sich offen für den Bericht der Arbeitsgruppe.

Das Geneva International Centre for Justice (GICJ) ist besorgt darüber, dass der Besuch der Arbeitsgruppe im Irak noch nicht stattgefunden hat. Die irakische Rechtslage, die Umsetzung der Gesetze durch die Behörden sowie ihre Praktiken entsprechen nicht den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen. Wir halten den Besuch für unerlässlich, da die irakischen Behörden die Empfehlungen von 2016 und 2020 nicht umsetzen. Dazu gehört die Suche nach den verschwundenen Personen sowie die Untersuchung des mutmaßlichen Verschwindenlassens, um sicherzustellen, dass das Übereinkommen de jure und de facto vollständig umgesetzt wird.

Hintergrund

Der vorliegende Bericht spiegelt die Aktivitäten, Mitteilungen und Fälle wider, die von der Arbeitsgruppe zwischen dem 16. Mai 2020 und dem 21. Mai 2021 untersucht wurden. Die Arbeitsgruppe wurde dazu beauftragt, Angehörigen von Verschwundenen dabei zu unterstützen, den Gang des Verschwindens sowie den Aufenthaltsort zu ermitteln und auch Staaten einerseits zu unterstützen – insbesondere im Zusammenhang mit der Verhütung und Beseitigung des Verschwindenlassens, andererseits zu überwachen, ob sie ihren Verpflichtungen aus der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen nachkommen. Die Zahl der offenen, noch nicht geklärten, abgeschlossenen oder eingestellten Fälle beläuft sich auf 46.490 in insgesamt 95 Staaten. Während des Berichtszeitraums wurden 376 Fälle aufgeklärt. Im Jahr 2006 wurde die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen verabschiedet. Nichtsdestotrotz wird dieses Menschenrecht auch heute noch weltweit verletzt. Das Verschwindenlassen von Personen, die Art und Weise, wie es wahrgenommen wird und wie die internationale Gemeinschaft damit umgehen muss, unterliegt einem stetigen Wandel. Mit der Zeit häufen sich neue Probleme, die die Staaten vor neue Herausforderungen stellen. Transnationale Überstellungen führen dazu, dass die Fallzahlen des Verschwindenlassens wachsen. Staaten müssen sich die Zeit und Mühe nehmen, sich mit diesen Problemen zu befassen.

Bericht der Arbeitsgruppe

Im September 2019 kündigte die Arbeitsgruppe an, sie werde damit beginnen, das von (nicht-)staatlichen Akteuren veranlasste Verschwindenlassen zu dokumentieren. Die meisten Fälle von Verschwindenlassen wurden in Libyen und im Jemen gezählt (14 Fälle). Allerdings fanden aufgrund der COVID-19-Pandemie keine Länderbesuche statt; auch war nicht bekannt, wann die Gruppe ihre Besuche wieder aufnehmen wird.

Im Irak gab es zu Beginn des Berichtszeitraums 16.423 offene Fälle, vier Fälle, die der Regierung während de Berichtszeitraums übermittelt wurden, 16.427 offene Fälle am Ende des Berichtszeitraums, zwei Mitteilungen, die als dringender Appell übermittelt wurden und ein Anschuldigungsschreiben. Bemerkenswert ist, dass der Irak die mit Abstand höchste Zahl offener Fälle der Arbeitsgruppe aufweist.

In dem Bericht wird insbesondere das Verschwindenlassen von Personen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überstellungen untersucht. Die dokumentierten Fälle handeln von Staaten, die auf extraterritoriale Überstellungen zurückgreifen, die mit der Beteiligung, der Unterstützung oder der Zustimmung anderer Staaten zum Verschwindenlassen von Staatsangehörigen führen, um ihre eigenen Staatsangehörigen bzw. Staatsangehörige von Drittländern gefangen zu nehmen, oft als Teil angeblicher Einsätze zur Terrorismusbekämpfung. Einige dieser Verschleppungen fanden im Rahmen oder am Rande von regulären Ausweisungsverfahren statt, während andere als Teil verdeckter extraterritorialer Operationen, einschließlich sog. außerordentlicher Überstellungen, durchgeführt wurden. Dies stellt einen Verstoß gegen das in Artikel 8 statuierte Non-Refoulement-Gebot dar.

Berichten zufolge nehmen und halten Staaten Personen im Ausland fest und überstellen sie dann unter ihrem Zuständigkeitsbereich. Das würde grundsätzlich rasche rechtliche Schritte nach sich ziehen, um Personen außerhalb des Schutzes von Gesetzen zu stellen und ihre anschließende Überstellung zu erleichtern, oft in Zusammenarbeit mit dem Aufnahmestaat. Überdies haben sich mehrere Staaten angeblich um die Unterzeichnung bilateraler Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich bemüht, die häufige allgemeine und vage Verweise auf die Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität enthalten. Berichten zufolge führen die Aufnahmestaaten eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch, gefolgt von Hausdurchsuchungen und willkürlichen Verhaftungen, häufig in verdeckten Einsätzen. Die Betroffenen werden dann mit Gewalt in Fahrzeuge ohne Kennzeichen gebracht; für die Verhaftungen selbst scheint es keine Rechtsgrundlage zu geben. Die Beamten wiesen sich nicht aus, es wurden keine Haftbefehle vorgelegt, es gab keine Erklärungen, wenn die Betroffenen gewaltsam aus ihrer Wohnung oder von der Straße abgeführt wurden. Teils wurden Betroffene vermummt, teils wurden ihnen die Augen verbunden, teils trugen sie Handschellen.

Einige Fälle offenbarten, dass Menschen vor ihrer Abschiebung 24 Stunden bis drei Wochen lang verschwunden sind. Es gibt Berichte über Folter und Misshandlung, die in diesen Zeiträumen stattgefunden haben soll, um ihre Zustimmung zur freiwilligen Rückkehr in das andere Land zu erlangen und Geständnisse zu erpressen, die bei der Ankunft im anderen Land zur Strafverfolgung führen sollten. Außerdem wurden ihnen häufig der Zugang zu medizinischer Versorgung oder ein Rechtsbeistand verwehrt; es gab kein ordnungsgemäßes Verfahren und ihre Familienangehörigen wussten weder etwas über ihr Schicksal noch über ihren Verbleib.

Für diese Überstellungen wurden nicht-gekennzeichnete Flugzeuge sowie kommerzielle Fluggesellschaften eingesetzt.

Nach ihrer Ankunft im Aufnahmestaat wurden die Personen den Berichten zufolge aufgrund von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung und Notstandsversorgungen angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. In vielen Fällen schienen die Überstellungen kurz nach dem Inkrafttreten solcher Kooperationsabkommen stattgefunden zu haben, was darauf schließen lässt, dass sowohl die Abkommen als auch die Festnahme dieser Personen Teil einer einigermaßen vorsätzlichen Strategie waren. In einigen Fällen wurde den Betroffenen durch die Überstellungen die Staatsbürgerschaft oder der Reisepass entzogen.

Es sind weitere Anschuldigungen von Fällen bekannt, in denen die Angehörigen der Betroffenen eingeschüchtert und schikaniert wurden, weil sie sich für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzten.

Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die Praxis der Staaten, Individuen ihre Freiheit zu entziehen und sich zu weigern, dies anzuerkennen oder den Verbleib der Betroffenen – ob bezüglich des Zwecks, der Dauer oder des Kontexts – bekannt zu geben, ein Verschwindenlassen darstellt. Sie halten es außerdem für notwendig, dass alle zwischenstaatlichen Vereinbarungen oder Absprachen, deren Ausnahme einen erheblichen Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen darstellen kann, öffentlich zugänglich sein müssen.

Ferner ist eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und eine Absenz von Schutzmaßnahmen für die Gewährleistung dieser Rechte zu beobachten. Es gab keine zielführenden Untersuchungen; auch wurden Verantwortliche nicht zur Rechenschaft gezogen. Unter Konfrontation dieser Vorwürfe haben die Behörden dahingehend reagiert, dass sie entweder geleugnet haben, die Einsätze hätten so überhaupt stattgefunden oder behauptet, dass sie rechtlich erforderlich und verhältnismäßig waren, um eine unmittelbare Bedrohung der nationalen Sicherheit einzudämmen. Die Staaten haben den Betroffenen und ihren Familien weitgehend das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf verweigert, der zumindest die Beendigung der Verstöße, Entschädigung, Rehabilitierung, Genugtuung und die Garantie der Nicht-Wiederholung gewährleisten hätte können.

Die Arbeitsgruppe hat eine zunehmende Tendenz zu grenzüberschreitenden Überstellungen unter Umgehung eines ordnungsgemäßen Verfahrens festgestellt. Selbst wenn der Aufenthaltsort einer Person für einen kurzen Zeitraum unbekannt ist, wird dies als Verschwindenlassen betrachtet. Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass die Überstellungen insofern eine Rechtsverweigerung darstellen, als Personen in Form einer geheimen Inhaftierung ihrer Freiheit beraubt und dem Schutz des Gesetzes entzogen werden. Ihnen wird das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren vorenthalten, wobei auch die Unschuldsvermutung bestritten wird. Darüber hinaus können die Betroffenen die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung nicht gerichtlich überprüfen lassen. Sie erhalten keinen Rechtsbeistand und werden häufig zu einem Schuldbekenntnis gezwungen. Die Arbeitsgruppe erinnert daran, dass derartige Praktiken auch die Begehung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung erleichtern und unter bestimmten Umständen eine Form dieser Behandlung darstellen können.

Es wurde empfohlen, Rechtfertigungen für das Verschwindenlassen einzustellen; Gesetze und Vereinbarungen, die das Verschwindenlassen gestatten, zu überprüfen bzw. aufzuheben; anzuerkennen, dass eine Freiheitsberaubung und die Verweigerung, den Arrest anzuerkennen, unabhängig von ihrer (kurzen) Dauer dennoch Verschwindenlassen darstellt; sicherzustellen, dass Vereinbarungen oder Absprachen zwischenstaatlicher Natur öffentlich zugänglich sind; sicherzustellen, dass die Vereinbarungen in Einklang mit Menschenrechtverpflichtungen stehen; Verfahrensgarantien umzusetzen; umfassende individuelle Bewertungen durchzuführen; die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Betroffenen und ihren Angehörigen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf einzuräumen; zu gewährleisten, dass Angehörige von Anwälten und Menschenrechtsverteidigern keiner Form von Einschüchterung, Belästigung oder Repressalien ausgesetzt sind; und die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle von Sicherheitsbehörden zu stärken, die im Verdacht stehen, grenzüberschreitende Überstellungen durchzuführen.

 

Interaktiver Dialog mit der Arbeitsgruppe

Der interaktive Dialog mit der Arbeitsgruppe war die 13. Sitzung der 48. Tagung des UN-Menschenrechtsrats am 21. September.

Henrikas Mickevičius war der Sprecher der Arbeitsgruppe. Er verwies zunächst auf den Bericht und darauf, dass der Bericht das Ausmaß der Situation nicht in Gänze widergebe. Er erwähnte, dass das gewaltsame Verschwindenlassen neue Formen annehme. Es entwickele sich mit der Zeit weiter; daher muss sich die internationale Gemeinschaft mit der sich stetig veränderten Landschaft des Verschwindenlassens auseinandersetzen und sie mitbestimmen. Eine dieser neuen Veränderungen im Bereich des Verschwindenlassens ist die grenzüberschreitende Überstellung, die häufig zum Verschwindenlassen von Personen führt. Die Frage der grenzüberschreitenden Überstellungen wurde in dem Bericht ausführlich erörtert.

Henrikas Mickevičius betonte mit Nachdruck, dass bei allen Maßnahmen der bzw. die Betroffene im Mittelpunkt stehen und seine bzw. ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören auch die Bedürfnisse der Familien und der Gemeinschaften, da sie ebenso betroffen sind.

Er erklärte, dass es wegen der COVID-19-Pandemie keine Länderbesuche gegeben habe. Länderbesuche ermöglichen es, Berichte über das Verschwindenlassen von Personen aus erster Hand zu erfahren, die Betroffenen und Organisationen der Zivilgesellschaft anzuhören und ein besseres Verständnis für die Ursachen und die Auswirkungen dieser Verbrechen auf das tägliche Leben zu erlangen. Außerdem kann die Arbeitsgruppe so dem Verschwindenlassen vorbeugen – eine Funktion, die oft übersehen wird. Das Fehlen von Länderbesuchen durch die Arbeitsgruppe sei besorgniserregend; sie hoffen, diese bald wieder aufnehmen zu können, sobald die Lage es gestatte. Sie baten alle Länder, die ein Ersuchen um Besuche der Arbeitsgruppen erhalten haben, dieses anzunehmen und Besuche zuzulassen.

Anschließend erläuterte er die aktuellen Fortschritte in Albanien und Gambia. In Albanien wurden zwar einige Fortschritte erzielt, jedoch sind die Bemühungen aufgrund des unzureichenden politischen Willens insgesamt fragmentiert und langsam. Der derzeitige institutionalisierte Rahmen muss um eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und Familienangehörige ergänzt werden. Was Gambia betrifft, so hat das Land positive Schritte unternommen; die Regierung hat mehrere Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt. Der entscheidende Zugang zur Justiz, zu Rechtsmitteln und zur Wiedergutmachung für die Opfer muss jedoch erst noch verwirklicht werden; der rechtliche Rahmen ist noch unzureichend.

Die internationale Gemeinschaft muss sich bemühen, unzureichende Bereiche zu verbessern, um das Verschwindenlassen von Personen weltweit zu unterbinden. Sie muss sich außerdem engagieren und entschlossen sein, diese Menschenrechtsverletzung zu beenden. Er erinnerte uns daran, dass hinter jedem Fall ein Mensch steht, der einer der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen zum Opfer gefallen ist. Der Begriff „Betroffener“ geht über die Person hinaus, die durch das Verschwindenlassen direkt betroffen ist; er schließt auch die indirekt betroffenen – die Familien und Gemeinschaften – ein. Was bisher von einzelnen Staaten und der internationalen Gemeinschaft getan wurde, ist unzureichend. Notwendig sind Staaten, die mit der Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, um das Verschwindenlassen erfolgreich bekämpfen zu können. Die Arbeitsgruppe hat die internationale Gemeinschaft aufgefordert, gemeinsam gegen dieses Problem vorzugehen. 

Bevor Henrikas Mickevičius auf die allgemeinen Fragen und Kommentare der Staaten einging, bedankte er sich für die Anerkennung der Ernsthaftigkeit des Verschwindenlassens und betonte, dass es sich dabei unter bestimmten Umständen um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln kann. Auf die Frage Griechenlands, was getan werden könne, um grenzüberschreitende Überstellungen zu verhindern bzw. zu bekämpfen, wurde darauf hingewiesen, dass zunächst das Argument der nationalen Sicherheit und das der Terrorismusbekämpfung als Rechtfertigungsgründe ein Ende nehmen müssen. Die Abkommen zwischen den Staaten sollen in Einklang mit den Menschenrechten stehen, die vollständige Umsetzung von Schutzmaßnahmen bei der Verhaftung und die konsequente Durchführung von Bewertungen soll gewährleistet sein, um festzustellen, ob Personen ein Risiko eingehen, wenn sie in ein anderes Land zurückgebracht werden, und wie hoch dieses Risiko sein kann. Einige Delegationen sprachen die Zuverlässigkeit der Quellen an, auf die sich die Arbeitsgruppe stützt. Die Arbeitsgruppe sagte, sie äußere sich stets in gutem Glauben und arbeite objektiv, unabhängig und unparteiisch.

Die irakische Delegation erklärte, dass sie die Arbeitsgruppe zu einem Länderbesuch willkommen heißen wird, sobald die Pandemie es zulässt. Die kubanische Delegation erklärte, dass es in ihrem Land keine Fälle von verschwundenen Personen gebe; sie verfüge über eine Datenbank, die in Echtzeit aktualisiert werde. Zypern bat um Zugang zu türkischen Archiven und Militärgebieten, um vermisste Personen zu finden. Kroatien sucht immer noch 18.088 Personen aus dem Jugoslawienkrieg. Das Land bittet um Zugang zu Archiven und um Offenlegung, um die verschwundenen Personen finden zu können. Weißrussland brachte die in kanadischen Internaten verschwunden und getöteten indigenen Kinder zur Sprache. Das Land erklärte, dass die Arbeitsgruppe kein moralisches Recht habe, diese weit verbreiteten Vorfälle zu ignorieren und dass die internationale Gemeinschaft für Rechenschaft und Prävention sorgen müsse.

Die Zivilgesellschaften stimmten generell mit der Arbeitsgruppe überein. Viele bekräftigten, dass die Staaten die Einschüchterung von Familien, die nach Angehörigen suchen, und anderen Menschenrechtsaktivisten, die nach verschwundenen Personen suchen, beenden müssen. Dies schade dem Prozess der Aufbereitung und der Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen. Sie sprachen auch über das Fehlen von Öffentlichkeit im Nahen Osten. In dieser Region ist die Zahl der Verschwundenen mit am höchsten – ihr werde aber nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Die westlichen Länder hätten sich oft dafür entschieden, die Augen vor diesen Problemen zu verschließen, obwohl sie seit über einem Jahrzehnt an den militärischen Besatzungen im Nahen Osten beteiligt seien. Die Nichtregierungsorganisationen erinnerten den Westen an seine leeren Versprechen und forderten die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Bedürftigen in den von Krieg und Terrorismus heimgesuchten Gebieten zur Seite zu stehen.

 

Positionierung des Geneva International Centre for Justice

Das GICJ möchte darauf hinweisen, dass im Irak unseren Quellen zufolge seit 2003 zwischen 200.000 und 1.000.000 Menschen verschwunden sind. Die irakischen Behörden und ihre Milizen haben die Entführung tausender unschuldiger Zivilisten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung für ihre konfessionellen Ziele veranlasst. Das GICJ ist besorgt, dass der Besuch im Irak immer noch nicht stattgefunden hat. Wir halten den Besuch für sehr wichtig, da die irakischen Behörden sich weiterhin weigern, die Empfehlungen von 2016 und 2020 umzusetzen. Darüber hinaus möchten wir unsere Solidarität mit den indigenen Kindern aussprechen, die in Internaten Kanadas zwangsweise verschwunden sind und getötet wurden. Dies stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Kanada muss massive Anstrengungen unternehmen, um die Situation wiedergutzumachen. Das Land muss die Identität der getöteten Kinder bekanntgeben, dafür sorgen, dass die Familien emotional und finanziell versorgt werden, und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sich diese Art von systematischem Verschwindenlassen und Massakern nicht wiederholt. Die Problematik des Verschwindenlassens von Kindern ist weit verbreitet und wird von den Regierungen oft systematisch ignoriert. Die internationale Gemeinschaft ist dafür verantwortlich, sich gegenseitig zu einem höheren Standard anzuhalten und sicherzustellen, dass diese Probleme nicht unbemerkt, undokumentiert oder für die Betroffenen ungerecht bleiben.

Quelle: https://newnaratif.com

Read in English 

Read in French

Read in Spanish 

GICJ Newsletter

Register a violation with GICJ