picture Internationaler Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung 6. Februar 2026

Boko Mohammed, ehemalige Beschneiderin (eine Person, die weibliche Genitalverstümmelung durchführt), hält bei einem Gemeindetreffen im Dorf Kabele im Bezirk Amibara, Region Afar (Äthiopien), das Instrument in der Hand, mit dem sie den Eingriff vorgenommen hat. Foto: UNICEF / Kate Holt

 

Internationaler Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung (6. Februar 2026)

 

Verfasst von Tamira Gibbs Chumillas / GICJ

Aus dem Englischen übersetzt von Hera MacPhail / GICJ

 

Der Internationale Tag der Nulltoleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung findet am 6. Februar mit dem Ziel statt, das Bewusstsein einer Praxis, die eine schwere Menschenrechtsverletzung gegen die Autonomie von Frauen und Mädchen darstellt, zu schärfen. Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) wurde 1993 von den Vereinten Nationen offiziell als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Weltweit sind über 230 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, einem nicht-medizinischen Eingriff, der in der „teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien“ besteht [1]. FGM kann lebenslange körperliche Beeinträchtigungen verursachen, darunter Unfruchtbarkeit und chronische Schmerzen, sowie schwerwiegende psychische Belastungen. Obwohl in den letzten drei Jahrzehnten ein Rückgang der FGM-Fälle zu beobachten war, droht das rasche Bevölkerungswachstum in Ländern, in denen FGM weiterhin praktiziert wird, die erzielten Fortschritte zu untergraben [2].

 

Gründe für FGM

FGM wird in vielen Ländern praktiziert, insbesondere in Afrika und im Nahen Osten. FGM wird aus verschiedenen Gründen durchgeführt , als Mittel zur sozialen Akzeptanz innerhalb der Gemeinschaft, aus religiösen Gründen oder also Übergangsritus ins Erwachsenenalter. FGM ist zudem mit misogynen Vorstellungen von „Reinheit“ und „Sauberkeit“ verknüpft, wobei die Veränderung der weiblichen Genitalien als Methode zur „Bewahrung“ der Jungfräulichkeit einer Frau bis zur Ehe dargestellt wird. In vielen Gemeinschaften gilt diese als ein unschätzbares Gut, das die moralische Integrität und den Wert von Mädchen und Frauen widerspiegelt.

 

Konsequenzen von FGM

Es gibt keinerlei hygienische oder gesundheitliche Vorteile der FGM. Im Gegenteil: Betroffene Frauen leiden häufig unter kurzfristigen Risiken und entwickeln später lebenslange gesundheitliche Komplikationen. FGM wird oft unter erschreckend unhygienischen Bedingungen durchgeführt, wobei das Einschnittinstrument nacheinander an mehreren Mädchen oder Frauen ohne Desinfektion verwendet wird. Zu den kurzfristigen Gesundheitsrisiken zählen Blutungen, Infektionen und Schwellungen des Genitalgewebes. In einigen Fällen sind Frauen direkt an den Folgen von FGM gestorben, beispielsweise an Tetanus und starken Blutungen.

Langfristige Gesundheitsrisiken können jederzeit im Leben einer von FGM betroffenen Person auftreten. Dazu gehören chronische Schmerzen infolge von Gewebeschäden und unsachgemäßer Narbenbildung, Genitalinfektionen, Infektionen des Fortpflanzungstrakts, Harnwegsinfektionen, vaginale Beschwerden (einschließlich bakterieller Vaginose) sowie Menstruationsprobleme (insbesondere bei Frauen mit FGM Typ III). Darüber hinaus leiden betroffene Frauen unter sexuellen Komplikationen wie Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, Schwierigkeiten beim Eindringen und verminderter Libido. FGM ist außerdem mit Unfruchtbarkeit und erhöhten Komplikationen bei der Geburt verbunden, was häufig zu Kaiserschnitten führt, die oft unter unsicheren Bedingungen ohne angemessene medizinische Ausrüstung und Hygienestandards durchgeführt werden [3].

 

Haltung der Vereinten Nationen (UN)

Im Jahr 2012 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig eine Resolution, die die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung verurteilt und auf ihre weltweite Abschaffung abzielt. Darüber hinaus empfiehlt die Allgemeine Empfehlung Nr. 14 zum Thema „Weibliche Beschneidung“ im Rahmen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), dass die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen zur Abschaffung von FGM ergreifen. Dazu gehören die Unterstützung von Frauenorganisationen auf nationaler und lokaler Ebene, die Ermutigung von Politikerinnen und Politikern, Fachkräften sowie religiösen und kommunalen Führungspersonen zur Zusammenarbeit bei der Beeinflussung gesellschaftlicher Einstellungen im Hinblick auf die Abschaffung von FGM sowie die Einführung geeigneter Bildungs- und Ausbildungsprogramme auf Grundlage von Forschungsergebnissen zu den Problemen, die aus dieser schädlichen Praxis entstehen.

Die Sonderberichterstatterin für die Rechte der Frau in Afrika (SRRWA), Hon. Janet Ramatoulie Sallah-Njie, bekräftigt, dass das Verbot von FGM im Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker über die Rechte der Frau in Afrika (Maputo-Protokoll) verankert ist. Dieses Protokoll, das bis 2024 von 44 afrikanischen Staaten ratifiziert wurde, fordert die Vertragsstaaten auf, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen, die jede Form von FGM verbieten. Obwohl die Sonderberichterstatterin die lobenswerten Fortschritte vieler afrikanischer Staaten bei der Umsetzung von Gesetzen zur Kriminalisierung von FGM anerkennt, äußert sie Besorgnis über drohende Rückschritte, die sich in den letzten Jahren abgezeichnet haben. Anfang 2026 gab es in Gambia koordinierte Bestrebungen, die Entkriminalisierung von FGM rückgängig zu machen. Befürworterinnen und Befürworter von FGM behaupten, die Kriminalisierung stelle eine „Verletzung“ der verfassungsmäßigen Rechte der Gambierinnen und Gambier auf kulturelle und religiöse Freiheit dar. Die Vereinten Nationen weisen dieses Argument entschieden zurück und betonen: „Obwohl wir kulturelle Traditionen achten, müssen alternative Übergangsriten gefördert werden – solche, die Mädchen feiern, ohne sie Gewalt auszusetzen.“

 

Fallstudie

Omnia Ibrahim, eine Bloggerin aus Ägypten, schildert ihre Erfahrung mit der Genitalverstümmelung, die sie im Alter von nur elf Jahren erlitt. In ihrem Blog schreibt sie: „Ich wusste an diesem Tag, dass mein Recht, ein vollwertiger Mensch zu sein, für immer verloren war.“ [10] Für sie wird FGM lediglich wegen des „Verbrechens, eine Frau zu sein“ ausgeführt. Sie fühlte sich in ihrem eigenen Körper fremd und war nicht in der Lage, ihre Sexualität zu entfalten. Aus Scham und einem tiefen Gefühl der Entfremdung gegenüber allem, was mit Liebe zu tun hatte, lehnte sie schließlich jede Form sexueller Intimität ab. Für Frau Ibrahim bedeutete die Verstümmelung ihres Körpers, dass sexuelle Intimität für sie „ein weiterer Akt der Gewalt“ war, der sie stets an ihr erlittenes Leid erinnerte [11].

 

Fazit

FGM ist ein Versuch, die Sexualität von Frauen nicht nur zu kontrollieren, sondern sie vollständig auszulöschen. Der weibliche Körper wird von Natur aus unrein betrachtet – sowohl physisch als auch im übertragenen Sinne. Als Frau geboren zu werden bedeutet, unvollkommen geboren zu sein. Normale menschliche Bedürfnisse wie sexuelles Verlangen gelten als unnatürlich, wenn sie sich bei Frauen äußern. Männer hingegen sind nicht in gleicher Weise von dieser Form der Diskriminierung betroffen, was sich unter anderem daran zeigt, dass bestimmte Formen der FGM (insbesondere Typ III) sogar positiv damit begründet werden, dem Mann beim Geschlechtsverkehr mehr Lust zu verschaffen. [12]
Die Fortführung von FGM bedeutet die Aufrechterhaltung des Mythos von der angeblichen Unreinheit der Frau sowie der misogynen Vorstellung, eine Frau müsse in ihrer Sexualität kontrolliert oder gar ihrer Sexualität beraubt werden, um als akzeptables Mitglied der Gemeinschaft zu gelten.

 

Das Genfer Internationale Zentrum für Gerechtigkeit (GICJ) verurteilt nachdrücklich die Praxis der FGM, welche Rechte von Frauen und Mädchen verletzt und sie unnötigen kurz- und langfristigen Risiken aussetzt, einschließlich reproduktiver Komplikationen und psychischer Traumata. Das GICJ ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, das Bewusstsein für diese Praxis weiter zu schärfen und fordert Staaten mit einer hoher FGM-Prävalenz auf, die erforderlichen Durchsetzungsmechanismen einzuführen, um diese Praxis zu verbieten, einschließlich gemeinschaftsorientierter Ansätze, die die soziokulturellen Gründe für FGM berücksichtigen.

 

Referenzen

[1]  https://www.unicef.org/media/106831/file/FGM-State-of-Evidence.pdf 

[2] https://data.unicef.org/topic/child-protection/female-genital-mutilation/

[3] https://www.unicef.org/media/106831/file/FGM-State-of-Evidence.pdf 

[4] https://www.who.int/teams/sexual-and-reproductive-health-and-research-(srh)/areas-of-work/female-genital-mutilation/health-risks-of-female-genital-mutilation  [5]https://www.unwomen.org/en/news-stories/statement/2025/02/female-genital-mutilation-is-violence-against-women-and-girls

[6] https://www.refworld.org/legal/general/cedaw/1990/en/27729 

[7]https://achpr.au.int/index.php/en/news/press-releases/2025-02-06/international-day-zero-tolerance-female-genital-mutilation 

[8]https://www.theguardian.com/global-development/2026/jan/09/the-gambia-female-genital-mutilation-fgm-supreme-court-case-overturn-ban 

[9]https://www.unwomen.org/en/news-stories/statement/2025/02/female-genital-mutilation-is-violence-against-women-and-girls 

[10,11] https://omnia-says.com/?p=3519 

[12] https://www.bbc.com/news/world-47131052 

 

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