Tagung des Menschenrechtsrates

28. Februar - 1. April 2022

Punkt 3: Interaktiver Dialog mit dem UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt

10. und 11. März 2022

Von Payton Focht / GICJ 

Übersetzt von Gian Heimann

Zusammenfassung

Am 10. und 11. März 2022 stellte David R. Boyd, UN-Sonderberichterstatter für das Thema der Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, während der 23. Sitzung der 49. Tagung des Menschenrechtsrates (HRC) dem HRC seinen Bericht vor. Der Sonderberichterstatter wies auf die wachsende Besorgnis über die Umweltverschmutzung und giftige Substanzen hin, die zu einer steigenden Zahl vorzeitiger Todesfälle geführt haben. Er betonte, dass der Grossteil der von dieser Last betroffenen Individuen und Gemeinschaften bereits mit Armut, systemischer Diskriminierung und Marginalisierung konfrontiert ist. Herr Boyd wies auf die Umwelt-Ungerechtigkeit hin, welcher diese Menschen ausgesetzt sind sowie auf die Tatsache, dass verarmte Gemeinschaften stärker von dieser Ungleichheit betroffen sind. 

Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der derzeitigen Verträge und Verpflichtungen in diesem Bereich durch Lücken in den Vertragsbedingungen minimiert, da in keinem der Verträge auf Menschenrechte oder Menschenrechtsverpflichtungen eingegangen wird. Das, obwohl der Menschenrechtsrat am 8. Oktober 2021 das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt (Resolution 48/13) als fundamentales Menschenrecht verabschiedet hat.  Dieses Thema stellt ein grosses Problem dar, da Menschenrechtsfragen bei umweltpolitischen Entscheidungen an erster Stelle stehen sollten. Ausserdem wird es für Einzelpersonen, insbesondere für Angehörige von Randgruppen, immer schwieriger, Informationen betreffend die Umwelt sowie Zugang zu Gerichten oder zu wirksamen Rechtsbehelfen zu erhalten. Der Sonderberichterstatter erörterte die Verwendung von sogenannten "Opferzonen" (Sacrifice Zones) oder Gebieten, in denen typischerweise marginalisierte Gemeinschaften extremer Verschmutzung und toxischer Kontamination ausgesetzt sind. Solche "Opferzonen" kämen weltweit vor und stellten eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. 

Zwar haben die Staaten in diesem Bereich bewährte Praktiken ausgetauscht, jedoch reichen viele der derzeitigen Ansätze nicht aus, um die anhaltenden Umweltschäden angemessen anzugehen. Resultierend daraus entsteht eine systematische Verweigerung der Menschenrechte. Denn um die volle Verwirklichung und individuelle Wahrnehmung der Menschenrechte gewährleisten zu können, müssen die Staaten sich mit Nachdruck für Nullverschmutzungsziele und für die Beseitigung giftiger Stoffe sowie der “Opferzonen” einsetzen. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz könnte Millionen von Menschenleben retten und sei deshalb jeden Aufwand wert, hielt der Sonderberichterstatter fest. Weiter informierte er den Rat über seine jüngste Untersuchung in St. Vincent und den Grenadinen. Boyd erklärte, dass St. Vincent und die Grenadinen aufgrund ihrer geografischen Lage in der Region an vorderster Front der Klimakrise stünden und ihre Zukunft in den Händen der Welt liege. 

Der Sonderberichterstatter wies darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft und der HRC einen wirksamen Austauscheinrichten müssen, um die Länder über Fragen der Klimakrise aufzuklären. Darüber hinaus erklärte Herr Boyd, dass er ein Handbuch für Staaten und Unternehmen erstelle, das Vorschläge zur Bekämpfung dieser Umweltprobleme enthält, wobei der Schwerpunkt auf “Opferzonen” und Verschmutzung liege. Die Delegationen dankten dem Sonderberichterstatter für seine Arbeit und für seinen Bericht über St. Vincent und die Grenadinen. Die Nichtregierungsorganisationen (NGO) betonten, dass das Ausmass der Menschenrechtsverletzungen, die durch die Klimakrise verursacht werden, in den mündlichen Erklärungen des Sonderberichterstatters und der Staaten bekräftigt wurde. Sie wiesen darauf hin, dass eine kohärente Vision und eine besondere Betonung der Ausrottung der “Opferzonen” erforderlich seien.

Das Geneva International Centre for Justice (GICJ) ist sich der gravierenden Auswirkungen bewusst, die die Umwelt auf gefährdete Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften hat. Wir sind seit langem der Meinung, dass die Umwelt und Menschenrechte in einem direkten Zusammenhang stehen. Heute sind die Staaten mehr denn je verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Bevölkerung vor Verschmutzung und Giftstoffen geschützt wird. Die internationale Gemeinschaft muss drastische Massnahmen ergreifen, um die Umweltschäden, die sie verursacht hat, rückgängig zu machen oder zu beheben. Die Jugend der Welt ist darauf angewiesen, dass die Staaten aktiv werden und alle verfügbaren Mittelergreifen, um die Umweltauswirkungen umzukehren.

Hintergrund

Am 8. Oktober 2021 verabschiedete der Menschenrechtsrat die Resolution 48/13. Damit wurde das weltweite Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt von mehr als 80% der UN-Mitgliedsstaaten anerkannt. Von dieser Resolution wird erwartet, dass sie in Verfassungen, Gesetzen und regionalen Menschenrechtsverträgen anerkannt wird und dazu beiträgt, die Massnahmen zur Bewältigung und Verbesserung der Klimakrise zu beschleunigen. Die Resolution 48/13 soll als Katalysator für Regelungen zur Verbesserung der Luftqualität dienen, die nach Ansicht von David R. Boyd das Leben von Milliarden von Menschen verbessern würden. 

Die Resolution 48/13 wurde als Reaktion auf den Anstieg des Meeresspiegels, die Küstenerosion, die zunehmende Intensität von Sturmfluten und die mit solchen Umweltveränderungen verbundenen Auswirkungen auf die Menschenrechte erarbeitet. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichem sozioökonomischem Status. Jedoch gibt es einen wiederkehrenden Trend, nämlich dass Menschen mit dem niedrigsten sozioökonomischen Status die Last dieser Krise überwiegend zu tragen haben. Der Bericht befasst sich mit dem Recht auf eine nicht-toxische Umwelt, in der die Menschen sicher leben, arbeiten, studieren und spielen können. Darüber hinaus werden die Elemente des Rechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt untersucht, darunter saubere Luft, ein sicheres Klima, gesunde Ökosysteme und biologische Vielfalt, sauberes und ausreichendes Wasser sowie gesunde und nachhaltige Nahrungsmittel. Der Bericht wurde unter der Prämisse von Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Abfällen erstellt. 

Bericht

Am 8. Oktober 2021 beschloss der HRC das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt (Resolution 48/13). Am 12. Januar 2022 erschien der Bericht des Sonderberichterstatters zuhanden des Menschenrechtsrats zur Frage der Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf den Genuss einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt. Dieser wurde unter Punkt 3 während der 49. Tagung des HRC diskutiert und ging unter anderem auf die menschenrechtlichen Auswirkungen einer umweltgerechten Bewirtschaftung und Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Abfällen ein. Ausserdem wurde eine nicht-toxische Umwelt als eines der wesentlichen Elemente dieses Menschenrechts hervorgehoben. Die Welt wird von Umweltungerechtigkeiten geplagt. Dies beinhaltet sog. "Opferzonen", in denen (in der Regel gefährdete) Gemeinschaften extremer Verschmutzung und toxischer Verunreinigung ausgesetzt sind. Umweltverschmutzung und giftige Substanzen verursachen mindestens 9 Millionen vorzeitige Todesfälle, die jedes Jahr zunehmen. Die Luftverschmutzung ist mit schätzungsweise 7 Millionen Toten pro Jahr die Hauptursache für solche Todesfälle. Nahezu 92 Prozent der durch die Umweltverschmutzung bedingten Todesfälle ereignen sich in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Mehr als 750’000 Arbeitnehmer sterben jährlich, weil sie am Arbeitsplatz giftigen Stoffen wie Feinstaub, Asbest, Arsen und Dieselabgasen ausgesetzt sind.

Aus dem Bericht geht hervor, dass jährlich Millionen von Tonnen giftiger Stoffe in Luft, Wasser und Boden freigesetzt werden. Die Produktion von Chemikalien hat sich zwischen 2000 und 2017 verdoppelt und wird trotz der sich verschärfenden globalen Klimakrise voraussichtlich weiter zunehmen. Der Anstieg der Chemikalienproduktion geht vor allem auf Nichtmitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zurück. Chemieunfälle können katastrophale Auswirkungen auf die Gesundheit, die Menschenrechte und die Umwelt haben. Die Aussetzung gegenüber toxischen Stoffen erhöht das Risiko eines vorzeitigen Todes, einer akuten Vergiftung, von Krebs, Herzkrankheiten, Schlaganfällen, Atemwegserkrankungen, negativen Auswirkungen auf das Immunsystem, das Hormonsystem und die Fortpflanzung, Geburtsfehler sowie lebenslange negative Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung.

In vielen Ländern gibt es Gesetze und politische Vorhaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor toxischen Stoffen, doch der Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung und nicht auf der Beseitigung der Emissionen. Aus diesem Grund gibt es viele Schlupflöcher in der Gesetzgebung, und vielen Behörden, die mit der Umsetzung solcher Gesetze betraut sind, fehlt es oft an Fachwissen und Ressourcen, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen. In bestimmten Bereichen wurden zwar Fortschritte erzielt, der Schutz aller Menschen und Ökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Chemikalien ist jedoch noch nicht erreicht. Derzeit erfüllen 24 Staaten die oben genannten Ziele für nachhaltige Entwicklung nicht. Die Kosten, die durch die Umweltverschmutzung und giftige Chemikalien entstehen, belaufen sich jährlich auf Billionen von Dollar.

Die Staaten sind dazu gehalten,Überwachungsprogramme einzurichten, die wichtigsten Belastungsquellen zu untersuchen und die Öffentlichkeit mit genauen, zugänglichen Informationen über Gesundheitsrisiken zu versorgen. Sie müssen eine sinnvolle, informierte und gleichberechtigte Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung gewährleisten und die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Ausarbeitung von Gesetzen, Vorschriften, Normen und Massnahmen nutzen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, einen erschwinglichen und fristgerechten Zugang zu Gerichten sowie wirksame Rechtsmittel für alle zu ermöglichen. Weiter ist es wichtig, die potenziellen ökologischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und menschenrechtlichen Auswirkungen aller Pläne, politischen Vorhaben, Projekte und Vorschläge zu bewerten, die zu einer Belastung mit Verschmutzung oder toxischen Stoffen führen könnten. Schliesslich soll die Gleichstellung der Geschlechter in alle Pläne und Massnahmen einbezogen werden und Frauen dazu befähigen, auf allen Ebenen ebenfalls eine Führungsrolle zu übernehmen. Ausserdem sollten Menschenrechtsverteidiger im Umweltbereich geschützt werden und vor Einschüchterung, Gewalt, Kriminalisierung, Untersuchungen und Verfolgung behütet werden. Die Täter solcher Verbrechen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, um die Ursachen der gesellschaftlichen Konflikte im Zusammenhang mit der Umwelt anzugehen. Darüber hinaus dürfen die Staaten keine Verschmutzung oder Belastung von toxischen Stoffen verursachen, die das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt verletzen, Sie müssen dieses Recht vor Verletzungen Dritter, insbesondere Unternehmen, schützen und positive Massnahmen zur Erfüllung dieses Rechts ergreifen. 

Eine “Opferzone” ist ein Ort, an dem die Menschenrechte der Bewohner verletzt werden, da sie in Umweltverschmutzungs-Hotspots und stark kontaminierten Gebieten leben. Die Menschen, die sich in den “Opferzonen” befinden, werden ausgebeutet, traumatisiert und stigmatisiert. Solche Zonen sind oft der Nebeneffekt des Handelns von Unternehmen und Regierungen, das den Interessen der heutigen und zukünftigen Generationen schadet. Die Staaten dürfen die Bildung solcher “Opferzonen” nicht zulassen. Stattdessen sollten sie ein Null-Verschmutzungs und Null-Abfalls-Konzept anstreben, welches die Produktion, Verwendung und Freisetzung giftiger Stoffe unterbindet, indem Industrien, Emissionen, Chemikalien und die Abfallwirtschaft reguliert und Innovationen und die Beschleunigung sicherer Ersatzstoffe gefördert werden. Die Staaten müssen wissenschaftlich fundierte Standards für Umweltverschmutzung und Abfälle von Giftstoffen einführen, die auf internationalen Leitlinien von Organisationen wie der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) basieren. Die Unternehmen sollten “Due Diligence”-Prüfungen in Bezug auf Menschenrechte und die Umwelt durchführen, um die Menschenrechte in allen Aspekten ihrer Tätigkeiten zu respektieren. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Unternehmen das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt verletzen, indem sie Umweltverschmutzung verursachen oder toxische Substanzen freisetzen. Alle Menschen sind der Umweltverschmutzung und giftigen Chemikalien ausgesetzt, die Last fällt jedoch unverhältnismässig stark auf Individuen, Gruppen und Gemeinschaften, die von Armut, Diskriminierung und systemischer Marginalisierung betroffen sind. Die Staaten sollten gefährdeten oder marginalisierten Gruppen, deren Rechte durch die allgegenwärtige Verschmutzung, toxische Kontamination und “Opferzonen” gefährdet sind, besondere Aufmerksamkeit widmen, darunter Frauen, Kinder, indigene Völker, Minderheiten, Flüchtlinge, Migranten, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Menschen, die in langwierigen bewaffneten Konflikten leben, und Menschen, die in Armut leben. Die Nichtdiskriminierung verlangt von den Staaten, dass sie die Verschlimmerung umweltgefährdeter Zonen beenden und damit beginnen, bestehende Situationen von Umweltungerechtigkeit aktiv zu verbessern, mit besonderer Dringlichkeit in “Opferzonen”. Es handelt sich dabei um i ein globales Menschenrechtsthema, und die Staaten müssen Hier und Heute Massnahmen ergreifen. 

Interaktiver Dialog

David Boyd, UN-Sonderberichterstatter für das Thema der Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, begann seine Eröffnungsrede mit der erfreulichen Nachricht, dass der Menschenrechtsrat die Resolution 48/13 angenommen hat, die das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt auf globaler Ebene anerkennt. Herr Boyd erklärte, er hoffe, dass dies ein Katalysator für neue und verbesserte Gesetze und Verträge sein werde, welche die Massnahmen der Staaten zur Bekämpfung des Klimawandels verbessern werden. Er thematisierte die zunehmende Belastung der Luft, des Bodens und des Wassers mit Chemikalien und Giften und wies darauf hin, dass dringend Handlungen zur Bekämpfung dieses Problems erforderlich seien. Er wies darauf hin, dass sich durch die zunehmende Belastung die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung verschlechtern und Menschenrechtsverletzungen zunehmen würden, wenn nichts unternommen  würde. Die derzeitige Wirksamkeit der geltenden Verträge und Verpflichtungen werde durch Lücken in den Bestimmungen geschmälert, da in keinem der Artikel die Menschenrechte erwähnt würden. Boyd betonte, dass alle Menschen der Umweltverschmutzung und den Giftstoffen ausgesetzt seien, dass aber die Belastung für Einzelpersonen und Gemeinschaften, die bereits mit Armut, systemischer Diskriminierung und Marginalisierung konfrontiert sind, unverhältnismässig hoch sei. Ungerechtigkeit im Umweltbereich entsteht, wenn verarmte Gemeinschaften zwar stärker betroffen sind, aber gleichzeitig seltener Zugang zu Umweltinformationen haben, weniger an umweltpolitischen Entscheidungen beteiligt sind und weniger Zugang zu Gerichten oder wirksamen Rechtsmitteln haben. 

Während des Interaktiven Dialogs wurde der Fokus auf die “Opferzonen” gelegt, in denen Bewohner aufgrund ihrer Lebensgrundlage in stark verschmutzen und kontaminierten Flächen vermehrt Menschenrechtsverletzungen und deren Konsequenzen ausgesetzt sind . Diese unbewohnbaren Gebiete sind in der Regel in der Nähe von verarmten und marginalisierten Gemeinschaften anzutreffen.

Herr Boyd ging in seiner Stellungnahme auf das Recht auf Gesundheit, Leben, Wasser, Nahrung, Wohnen sowie kulturelle Rechte, die Rechte des Kindes und die Rechte der indigenen Völker ein. Er unterstrich, dass die Anerkennung des Rechts auf eine saubere Umwelt unsere Herangehensweise an Menschenrechte und klimarelevante Gesetzgebung verändern sollte. Er betonte dabei, dass die Verwirklichung einer nicht-toxischen Umwelt heute eine Menschenrechtsverpflichtung sei und nicht lediglich eine Interpretationsmöglichkeit. Bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verträgen, welche die von der Klimakrise am stärksten betroffenen Menschen einbeziehen, müsse ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt werden. Boyd erklärte, dass die gegenwärtigen Bemühungen völlig unzureichend seien und dass die Staaten bei Verstössen Sanktionen verhängen müssten, um sicherzustellen, dass die Menschenrechtsverpflichtungen eingehalten werden.  

Der Sonderberichterstatter hob hervor, dass trotz der negativen Sichtweise, die der Bericht hervorgerufen haben mag, positive Praktiken von den Regierungen genutzt und umgesetzt werden, was ermutigend sei. Viele der derzeitigen Ansätze scheiterten jedoch, da sie zu einer systematischen Verweigerung der Menschenrechte führen. Er bekräftigte, dass die Staaten sich darauf konzentrieren müssen, die Menschen über die Klimakrise aufzuklären, und eine Politik der Null-Verschmutzung sowie die Beseitigung von giftigen Substanzen und “Opferzonen” energisch verfolgen müssen. 

Darüber hinaus erklärte Herr Boyd, dass seiner Meinung nach alles, was wir herstellen, wiederverwendet, rezykliert oder kompostiert werden könne. Daher sei ein neues weltweites Abkommen über Kunststoffe erforderlich, da diese die Menschenrechte massiv verletzen und rezyklierbar und giftfrei hergestellt werden sollten, um die Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen, die dadurch verursacht würden. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit eines raschen Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Brennstoffe. Um den Staaten bei diesen gewaltigen Aufgaben zu helfen, arbeiten Boyd und seine Kollegen an einem Handbuch, damit die Staatensich mit diesen Fragen befassen können. Er würdigte die Arbeit des Menschenrechtsrates, die darauf abzielt, die Menschenrechte und Umwelt nicht voneinander abzukoppeln. Um das zu erreichen sollte der Menschenrechtsrat Bildungsdialoge veranstalten, die weitere Informationen darüber liefern, wie dieses Themen angegangen werden kann. Priorität sollten die jeweils am stärksten verschmutzten Gebiete eines Landes haben, und die Staaten sollten sich vorrangig um die Säuberung und Beseitigung von Gift- und Schadstoffen kümmern, um sicherzustellen, dass die Menschen, die in diesen Gebieten leben, nicht weiter belastet werden. 

Der Delegierte von St. Vincent und die Grenadinen dankte dem Sonderberichterstatter und seinem Team für den Bericht. Das Land erhole sich noch immer von dem Vulkanausbruch im Jahr 2021 und unternehme Schritte, um die Auswirkungen des Ausbruchs auf die Umwelt zu bewältigen. Der Delegierte erklärte, dass Umweltrechte für die Regierung, die bereits verschiedene Umweltgesetze zur Bekämpfung der Klimakrise verabschiedet hat, oberste Priorität haben. Der Delegierte nahm alle Empfehlungen des dritten UPR-Zyklus zur Kenntnis. Darüber hinaus erklärte er, dass die Regierung bereits Schritte unternommen habe, um die vom Sonderberichterstatter vorgetragenen Probleme anzugehen, und dass sie seine Empfehlungen begrüsse. 

Die Vertreterin von Costa Rica und Paraguay lobte die Arbeit des Sonderberichterstatters. Sie hob hervor, dass gefährdete Personen die Last der Klimakrise, die dringend angegangen werden muss, zu tragen hätten. Sie merkte zudem an, dass die Covid-19 Pandemie die Länder dazu zwinge, die Bedeutung der Gesundheit als Menschenrecht zu betrachten. Die Vertreterin betonte, dass der Menschenrechtsrat die Pflicht habe, die Menschen aufzuklären und forderte anschliessend alle Staaten auf, umweltfreundliche Gesetze zu erlassen, die die Auswirkungen des Klimawandels ausgleichen würden.  

Der Vertreter Monacos lobte den Sonderberichterstatter für seinen Bericht und hob die Bedeutung von sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen für alle Menschen hervor. Er wies auch darauf hin, dass die Kosten, die mit dem falschen Umgang mit Giftstoffen verbunden sind, enorm seien und fragte den Sonderberichterstatter, ob es spezifische Massnahmen gäbe, die die Staaten zur Milderung der Klimakrise ergreifen könnten.

Die französische Delegation wies darauf hin, dass dieses Problem alle Menschen betreffe, besonders gefährdete Personen jedoch am stärksten betroffen seien. Sie erörterte ebenfalls ihre Initiative auf dem One Ocean Summit, die Ozeane der Welt konsequent zu schützen. Die Delegation ersuchte den Sonderberichterstatter mit der Frage inwieweit die politische Anerkennung zur Erhaltung der Umwelt beitrage? 

Die chinesische Delegation unterstrich im Anschluss daran die Bemühungen Chinas um eine Verbesserung der Umwelt.  Die Delegation warf den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada Umweltrassismus vor und forderte sie auf, diese Praktiken zu ändern. Ausserdem forderte die Gruppe eine Untersuchung gegen die USA und Kanada, um sie für ihre Verstösse zur Rechenschaft zu ziehen. 

In ihrer Stellungnahme wies die russische Delegation darauf hin, dass es keinen einheitlichen Standard für das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt gäbe und auch keine einheitlichen Ansätze für den Umgang mit Menschenrechten und Umwelt bestehe .  Russland forderte den Sonderberichterstatter auf, keine spezifischen Dokumente zu veröffentlichen, die rechtsverbindlich sind und den Staaten Verpflichtungen in Bezug auf die Umwelt auferlegen. Der Delegierte wies auch darauf hin, dass das neue Menschenrecht nicht von den Staaten vereinbart worden sei und nur auf den Aussagen von Experten und Wissenschaftlern basiere. Stattdessen sollten die Staaten die Hauptakteure sein. 

Die Delegation des Vereinigten Königreichs brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, Gastgeber der COP26 gewesen zu sein, und teilte ihre Absicht mit, auf internationaler Ebene an der Verwirklichung von Zielen zu arbeiten, wobei der Schwerpunkt auf drei wichtigen Aspekten liege: Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung. Die Delegation stellte fest, dass die vom Sonderberichterstatter dargelegten Leitlinien für Staaten und Unternehmen wichtig seien. Bevor sie das Wort an die nächste Delegation weitergab, fragte die Gruppe den Sonderberichterstatter, welches die wirksamsten Praktiken seien, die die Staaten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle anwenden könnten?  

Der Delegierte der Vereinigten Staaten von Amerika dankte dem Sonderberichterstatter und anerkannte den Zusammenhang zwischen der Umwelt und der Wahrnehmung der Menschenrechte.  Der Vertreter betonte, dass die USA besonders über die Plastikverschmutzung besorgt seien, da sie sich auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit auswirke, insbesondere von gefährdeten Gemeinschaften. Er forderte die Nationen auf, auf nationaler Ebene sofortige und konkrete Massnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen, und fragte den Sonderberichterstatter, welche spezifischen Massnahmen die Länder unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten ergreifen könnten, um die Plastikverschmutzung zu bekämpfen.

Der Vertreter Lateinamerikas erörterte, wie wichtig die Beseitigung von Plastikmüll sei und wie dieser die öffentliche Gesundheit beeinträchtige. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit, das Bewusstsein zu schärfen und Lösungen zu finden, die die Gemeinschaft einbeziehen. Der Vertreter schloss seine Ausführungen mit der Feststellung, dass mehr Strategien zur Bekämpfung möglicher künftiger Umweltkatastrophen entwickelt werden müssten. 

Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und der Zivilgesellschaft brachten zum Ausdruck, dass das Ausmass der weltweiten Menschenrechtsverletzungen durch die vom Sonderberichterstatter, den Staaten und den NGO angeführten Beispiele und Missstände aufgezeigt würde. Sie unterstrichen die Notwendigkeit einer kohärenten Vision in der ganzen Welt, um diese globalen Probleme zu bekämpfen. Die Vertreter wiesen darauf hin, dass die Staaten ein wachsames Auge auf alle “Opferzonen” haben sollten, über die kontinuierlich berichtet werden müsse. Schliesslich erörterten sie die Probleme im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung durch den Bergbau und stellten fest, dass die Probleme nicht nur bei Katastrophen auftreten, sondern sich auch in den kommenden Jahren in den Auswirkungen auf die Umwelt bemerkbar machen würden. 

In seiner abschliessenden Stellungnahme wies Herr Boyd darauf hin, dass jeder Staat über irgendeine Art von Umwelt-Gesetzgebung verfüge, es aber ein einfacher zusätzlicher Schritt wäre, diese um den Aspekt der Menschenrechte zu ergänzen. Er betonte dabei die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus brauche die Welt einen neuen Ansatz für Chemikalien. Derzeit werden Chemikalien einzeln reguliert, stattdessen sollten Familien von Chemikalien reguliert werden.  Die Staaten müssten auch bewusster mit Importen und Exporten umgehen, bei denen Chemikalien verwendet werden, die entweder im Gastland oder im Zielland illegal sind. Schliesslich hätten sich die Staaten zuvor verpflichtet, niemanden in Bezug auf die Menschenrechte zurückzulassen. Doch niemand auf der Welt sei weiter zurückgeblieben als die Menschen in den “Opferzonen”. Die Staaten müssten sich dazu verpflichten, niemanden zurückzulassen.

Position des Geneva International Centre for Justice (GICJ)

Das Geneva International Centre for Justice (GICJ) ist sich der schwerwiegenden Auswirkungen bewusst, welche die Umweltschäden auf gefährdete Bevölkerungsgruppen und Gemeinschaften haben.  GICJ betont, dass die Staaten beim Umgang mit dem Klimawandel einen menschenrechtsbasierten Ansatz verfolgen müssen. Zusätzlich zu den “Opferzonen” beuten viele Länder gefährdete Bevölkerungsgruppen aus und schädigen diese unverhältnismässig stark.  GICJ steht daher an der Seite der Opfer von Umweltrassismus und derjenigen, die durch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Giftstoffe am stärksten geschädigt sind.

Wir sind im Bewusstsein, dass es einen Zusammenhang zwischen Umwelt und Menschenrechten gibt. Heute sind die Staaten mehr denn je verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Bevölkerung vor Verschmutzung und Giftstoffen geschützt ist. “Opferzonen” sind eine klare und offensichtliche Menschenrechtsverletzung, von der Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind. Die internationale Gemeinschaft muss drastische Massnahmen ergreifen, um die Umweltschäden, die sie in ihren Ländern verursacht hat, rückgängig zu machen oder zu beheben. Die Jugend der Welt ist darauf angewiesen, dass die Staaten aktiv werden und die Auswirkungen des Klimawandels und seine negativen Folgen für die Bevölkerung umkehren. Der Klimawandel und die Umwelt sind ein Thema, das die ganze Welt betrifft, Haushalte und Gemeinschaften mit geringem Einkommen sind jedoch unverhältnismässig stark betroffen. Der Klimawandel ist ein Katalysator für Dürren, die sich auf Landwirte und auf die Landwirtschaft auswirken und die Preise für Lebensmittel in die Höhe treiben, da diese immer knapper werden. Ein Anstieg der Lebensmittelkosten schadet Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen, da sie sich den Preisanstieg bei Rohstoffen nicht leisten können. Dies ist nur eines von vielen Beispielen für den Zusammenhang zwischen Umwelt und Menschenrechten. Umwelt und Menschenrechte sind auf so vielfältiger Weise miteinander verbunden, dass ein menschenrechtsbasierter Ansatz für die Umwelt unerlässlich ist, wenn Staaten die Menschenrechte ihrer Bürger schützen wollen. 


Read in English

Keywords: Menschenrechtsrat, HRC, 49. Tagung, Vereinte Nationen, Umwelt, Toxizität, Giftstoffe, Umweltverschmutzung, Klimawandel, Opferzonen, Internationale Gemeinschaft, Chemikalien, nachhaltige Umwelt, Gesundheit, Nachhaltigkeit, Treibhausgase, Menschenrechte, Geneva4Justice, Gerechtigkeit, GenevaInternationalCentreforJustice, GICJ












 

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