49. Tagung des Menschenrechtsratea

28. Februar - 1. April 2022

Hochkommissarin bringt den Menschenrechtsrat auf den neuesten Stand und Bericht der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zu Venezuela

33 und 34. Sitzung

18. März 2022

Von Natalia Venegas / GICJ

Übersetzt von Elina Siegfried

Überblick

An der 34. Sitzung der 49. Tagung des Menschenrechtsrats am 18. März präsentierte die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Michele Bachelet, die Menschenrechtslage in Venezuela. Sie bemerkte, dass seit ihrem letzten Bericht über die Menschenrechtslage in Venezuela einige Reforminitiativen neue Möglichkeiten für die Umsetzung wichtiger Menschenrechtsempfehlungen eröffnet haben. Dennoch beobachtet das Büro der Hohen Kommissarin weiterhin Herausforderungen in Venezuela, einschliesslich dem Recht auf Freiheit, auf ein Verfahren ohne unangemessene Verzögerung und den Zugang zu einem Rechtsbeistand eigener Wahl. Frau Bachelet betonte zudem Fälle willkürlicher Inhaftierung und Einschränkungen der Pressefreiheit.

Sie unterbreitete dem Rat den Bericht der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Bolivarischen Republik Venezuela (A/HRC/48/69). Der Bericht befasste sich mit einem breiten Spektrum an Themen, einschliesslich Fällen von aussergerichtlichen Hinrichtungen, gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung, Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung sowie sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Bericht wurde ausserdem die Frage der Unabhängigkeit der Justiz bzw. des Mangels daran und ihre Rolle bei der Straffreiheit von Menschenrechtsverletzungen hervorgehoben.

Hintergrund

Das UN-Menschenrechtsbüro publizierte 2017 zwei Berichte und 2018 einen weiteren. Diese Berichte basierten auf dem Mandat der Hohen Kommissarin, welches durch die Resolution 48/141 der Generalversammlung einberufen wurde. Ferner wurden weitere Berichte im 2019 und 2020 veröffentlicht, basierend auf den Resolutionen 39/1 (2018), 42/4 (2019) und 42/25 (2019). Des Weiteren legte die Hohe Kommissarin im September 2019, basierend auf den Resolutionen A/HRC/45/L.43 (2020) und A/HRC/45/L.55 (2020), weitere Erläuterungen über die Menschenrechtssituation in Venezuela dar.

Während der 48. Tagung des Menschenrechtsrats präsentierte die Hohe Kommissarin ihren Bericht über die aktuelle Lage in Venezuela (A/HRC/48/19). Die Hohe Kommissarin konzentrierte sich dabei auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und umweltbezogenen Rechte während der Covid-19 Pandemie, welche die bereits bestehenden strukturellen Probleme durch einseitige Massnahmen verschlimmerte. Frau Bachelet sprach sich dafür aus, dass sich Venezuela weiterhin für die wirksame Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsplans mit dem OHCHR engagiert und seine Bemühungen für internationale Menschenrechtsmechanismen verstärkt. Sie ersuchte die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zudem, die gegen die Republik Venezuela verhängten unilateralen Zwangsmassnahmen auszusetzen oder aufzuheben, da diese die Bemühungen der Regierung zur Bewältigung der Auswirkungen der humanitären Lage sowie der Covid-19 Pandemie aufhalten. 

Der Bericht A/HRC/48/59/Add.2 über die negativen Auswirkungen der verhängten Zwangsmassnahmen für die Sicherstellung der Menschenrechte in Venezuela wurde dem Menschenrechtsrat ebenfalls von der Sonderbeauftragten, Alena Dougan, unterbreitet. Die sektoriellen Sanktionen über Öl, Gold und die Minenindustrie sowie das Wirtschaftsembargo wurden während der Sitzung eingehend besprochen. Besorgnis wurde ausserdem über die Einfrierung von Vermögenswerten und die gezielte Sanktionierung gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittländern geäussert. Frauen, Kinder, ältere Personen und Menschen mit Behinderungen, lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten wurden auch als besonders gefährdete Gruppen eingestuft. Dementsprechend rät der Bericht zur Aufhebung der Sanktionen, die hauptsächlich im Namen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verhängt wurden, jedoch genau diese Grundsätze und Werte untergraben würden. 

Im Januar 2021 hielt der Menschenrechtsrat einen interaktiven Dialog über das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (UPR) Venezuelas. Während der Tagung zeigten sich mehrere Länder äusserst besorgt über die Sicherheit der Bevölkerung, die Migrationskrise, die Gesundheits- und Bildungssituation sowie die Geschlechtergleichstellung. Der Schwerpunkt der Sitzung lag jedoch auf der Unabhängigkeit der Justiz und den bevorstehenden Wahlen. Verschiedene Staaten unterstrichen die Notwendigkeit, die einseitig verhängten Sanktionen gegen Venezuela zu beseitigen, die aufgrund der Menschenrechtsverletzungen an der venezolanischen Bevölkerung auferlegt wurden. 

Der mündliche Bericht der Hohen Kommissarin 

Die Hohe Kommissarin wies darauf hin, dass seit ihrem letzten Bericht einige Reformen in Venezuela neue Möglichkeiten zur Umsetzung der Menschenrechtsempfehlungen geschaffen haben. So wurden beispielsweise die Reform des Justizsystems und die Umstrukturierung der nationalen Polizei als vielversprechende Schritte hervorgehoben. Die Hohe Kommissarin unterstrich, dass die Regierung Sicherheits- und Justizreformen auf sinnvolle, echte und wirksame Weise umsetzen muss, um vergangene Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und deren Wiederholung zu verhindern. Sie unterstrich, dass das Büro fortwährend zur Verfügung steht, um technische Unterstützung für die Implementierung internationaler Menschenrechtsstandards zu leisten. Das Büro sei ausserdem bereit, nationale Bemühungen zur Förderung der Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen zu fördern, nachdem der Generalstaatsanwalt dem Team der Hohen Kommissarin Zugang zu Akten über Menschenrechtsverletzungen gewährt habe. 

Dennoch erklärte die Hohe Kommissarin, dass noch immer Herausforderungen in Bezug auf ein ordnungsgemässes Verfahren bestehen, einschliesslich des Rechts auf Freiheit und ein unverzügliches Gerichtsverfahren sowie des Zugangs zu einem Rechtsbeistand eigener Wahl. Nach wie vor besteht grosse Besorgnis in Bezug auf die Pressefreiheit, da beispielsweise. seit September 2021 mindestens sechs Personen trotz Freilassungsanordnungen in Inhaftierung verblieben seien und rund 22 Personen ihre Freilassung  unter Berufung  auf den Ablauf der gesetzlichen Fristen beantragt hätten. Seit September 2021 kam es zu 93 Vorfällen im Zusammenhang mit Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen und demokratischen Raums in Venezuela, einschliesslich der Kriminalisierung, Bedrohung und Stigmatisierung von Aktivisten der Zivilgesellschaft, die nicht den Medien und Gewerkschaften angehörten. Das Büro der Hohen Kommissarin berichtete ausserdem über die Schliessung von acht Radiostationen und -programmen während des letzten Jahres, angeblich im Auftrag der Nationalen Kommission für Telekommunikation. 

Schliesslich machte die Hohe Kommissarin auf die zunehmende Gewalt durch bewaffnete nichtstaatliche Akteure und kriminelle Gruppen aufmerksam, insbesondere an der Grenze zu Kolumbien. Ausschreitungen im Bundesstaat Apure führten zur gewaltsamen Vertreibung von Hunderten von Venezolanern, wovon es sich bei vielen um Indigene handelt. Sie forderte die Regierung auf, allen Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen und -missbräuchen nachzugehen, mit einer besonderen Berücksichtigung der Rechte der indigenen Völker. Zum Abschluss der Sitzung ermutigte die Hohe Kommissarin dazu, die sektoralen Sanktionen aufzuheben, um die Bedürfnisse der schwächsten Bevölkerungsgruppen in Venezuela zu berücksichtigen. 

Stellungnahme der venezolanischen Delegation

Der Delegierte Venezuelas, Herr Héctor Constant, erklärte, dass Venezuela mit der Art und Weise, wie der Menschenrechtsrat seine Beschlüsse fasst, nicht einverstanden sei, insbesondere, wenn der Rat die Souveränität der einzelnen Staaten in Frage stellt. Er behauptete, dass die internationale Gemeinschaft noch immer unter der Kontrolle und dem Einfluss der nördlichen Staaten stünden und stets südliche Staaten für Menschenrechtsverletzungen kritisieren würden. Herr Constant äusserte, dass sich die Arbeit des Rats darauf fokussieren sollte, Objektivität und Universalität der Menschenrechte zu gewähren. Der Delegierte begrüsste dennoch die Äusserungen der Hohen Kommissarin über erzielte Fortschritte und nahm ihre Besorgnis zur Kenntnis. Er erklärte, dass genügend Transparenz des letzten Gesprächs zwischen der Hohen Kommissarin und dem verfassungsmässigen Präsidenten, Nicolas Maduro, gewährleistet sein müsse, um den gegenseitigen Respekt offen darzulegen. Dennoch höre sich Venezuela die Anschuldigungen angeblicher Verstösse gegen das Recht auf ein ordnungsgemässes Verfahren und andere Anschuldigungen, die am Vorgehen des Staates zweifeln liessen, an. Herr Constant betonte ausserdem, dass Venezuela versuche, mit dem Büro der Hohen Kommissarin zu kooperieren, unter dem Grundsatz der staatlichen Souveränität und Nichteinmischung. Venezuela begrüsste zudem den Aufruf der Hohen Kommissarin, die verhängten Sanktionen der anderen Staaten gegen Venezuela einzustellen, da es unmöglich sei, über Menschenrechtsverletzungen zu sprechen ohne diesen Aspekt mit einzubeziehen.

Der Delegierte äusserte abschliessend, dass Venezuela weiterhin seinen Weg der demokratischen Stärkung in einem Kontext verfolge, in dem die Menschenrechte im Rahmen der Verfassung und des Gesetzes uneingeschränkt geachtet werden können. Dies sei bereits im dritten Zyklus des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) Venezuelas, dasim Januar 2022 stattfand, festgestellt worden. Er bestätigte Venezuelas Engagement, die Menschenrechte zu fördern und schützen.

Die Europäische Union und die Vereinten Staaten äusserten tiefste Besorgnis über die Straflosigkeit und aussergerichtlichen Hinrichtungen in Venezuela sowie das Verschleppen von Personen im Lande. Die EU forderte die Behörden auf, ihre Zusammenarbeit mit dem UNHCR zu stärken und erklärte, dass Verantwortlichkeit wesentlich ist, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Die Präsidentin der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte, Julissa Mantilla, bekräftigte die Bedeutung der Gewaltenteilung und die Notwendigkeit von gegenseitigen Kontrollen in einer Demokratie. Staaten, darunter Kuba, Russland, China und Nicaragua führten die Menschenrechtsverletzungen in Venezuela auf die einseitig gegen das Land verhängten Sanktionen zurück und zeigte sich zutiefst besorgt über die Verletzung der Grundsätze der staatlichen Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes. 

Die systematischen Menschenrechtsverletzungen haben zu einer enormen Flüchtlingskrise im Land geführt, aufgrund der vorherrschenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Situation. Andere Länder teilten ihre grosse Besorgnis über Unregelmässigkeiten mit, einschliesslich der Aushöhlungder Menschenrechtsgarantien, die Pressefreiheit und die Verfolgung politischer Gegner. Es wurde zudem beleuchtet, dass ordentliche Voraussetzungen eingeführt werden sollten, um freie, faire und unabhängige Wahlen und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten. Die Vertreter Frankreichs, Ecuadors und Paraguays verdeutlichten, dass Venezuela weiter mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeiten solle. Kolumbien wies darauf hin, dass die systematischen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lage eine ausserordentliche Flüchtlingskrise im Lande ausgelöst hätten. Kolumbien verkündete, dass die kolumbianische Regierung ein neues Gesetz einführe, um venezolanische Migranten zu schützen. Die Mehrheit der Staaten thematisierten Probleme bezüglich der Meinungsfreiheit und unterstützten ein sicheres Umfeld für Kommunikation. Zudem befassten sie sich mit den strukturellen Problemen, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz wiederherzustellen. 

Hintergrund

Am 27. September 2019 ernannte der Menschenrechtsrat die Unabhängige internationale Untersuchungskommission für Venezuela (Resolution 42/25) für ein Jahr, um die seit 2014 begangenen Menschenrechtsverletzungen im Land zu untersuchen. Das Mandat der Untersuchungskommission wurde im Oktober 2020 vom Menschenrechtsrat für zwei weitere Jahre erweitert, wobei dieses somit Ende September 2022 endet (Resolution 45/20). Am 10. März 2021 präsentierte Marta Valiñas, Vorsitzende der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, während der 46. Sitzung des Menschenrechtsrats einen mündlichen Bericht über deren Arbeit. Sie zeigte auf, dass einige Menschenrechtsverletzungen in grossem Umfang begangen wurden, was unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sei. Dabei betonte sie auch, dass die Untersuchungskommission weiterhin über Fakten und Umstände der angeblichen Menschenrechtsverletzungen in Venezuela ermittelt. Sie erklärte anschliessend, dass Präsident Maduro dem Menschenrechtsrat eine Vision dargelegt habe, in welcher der Fokus auf die Menschenrechte gelenkt würde. Dabei verkannten der Präsident und seine Regierung nach wie vor den Ernst der Lage und verneinten jegliches Fehlverhalten. 

Der zweite Bericht wurde in der 48. Sitzung des Menschenrechtsrats dargelegt. Dieser fokussierte sich auf das Rechtssystem Venezuelas und beinhaltete Themen betreffend Unabhängigkeit, deren Rolle bei der Untersuchung und Verfolgung von vermeintlichen Regierungsgegnern und bei der Aufrechterhaltung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen und begangenen Verbrechen. Die Kommission verfolgt weiterhin Fälle aussergerichtlicher Hinrichtungen, Verschleppungen, willkürlicher Verhaftungen sowie Folter und grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, einschliesslich sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt. 

Mündlicher Bericht der Untersuchungskommission

Marta Valinas, Präsidentin der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission der Bolivarischen Republik Venezuela, informierte in ihrem Bericht über den aktuellen Stand ihrer Arbeit, wobei sie sich auf die Reaktion des Rechtssystems auf die von der Kommission dokumentierten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen fokussierte. Sie erläuterte abschliessend, dass die Akteure des Systems durch ihr Handeln oder Unterlassen eine wesentliche Rolle bei der staatlichen Unterdrückung tatsächlicher und vermeintlicher Regierungsgegner spielten. Die venezolanische Regierung hat bereits ein Vereinbarungsprotokoll mit der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet. Dabei verpflichtete sie sich, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Rechtspflege im Lande nach internationalen Standards zu schaffen. Dieser Prozess ermöglicht es den Opfern, Gerechtigkeit zu erlangen. Der Mangel an detaillierten Informationen über die unterstellten Straftaten sowie das Mass an Verantwortlichkeit der Täter sei jedoch nach wie vor ein Hindernis für die Beurteilung der tatsächlichen Bemühungen des Staates und die Ermittlung und Verfolgung dieser Verstösse. Frau Valinas bekräftigte ihre Besorgnis über die inländischen Ermittlungen, die nur einen begrenzten Umfang haben und nur Täter unterer Stufen angingen. Sie beteuerte, dass gezielte Anstrengungen erforderlich seien, um den strukturellen Problemen, die sich aus der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz und der Einmischung politischer Akteure ergeben, entgegenzuwirken. Im August 2021 kündigte die Nationalversammlung indessen an, dass sie ein Paket von Reformen im Zusammenhang mit dem Justizsystem durchführen werde. 

Gemäss der Kommission reiche eine Rechtsreform alleinig nicht aus, sofern diese nicht ordnungsgemäss umgesetzt wird. Die Kommission konstatierte einige positive Fortschritte in den unternommenen Untersuchungen; jedoch verbleiben weiterhin Dutzende von Menschen ohne Gerichtsverfahren über drei Jahre in Inhaftierung, was weit über die Grenzen des reformierten Gesetzes hinausgeht. Frau Valinas äusserte abschliessend, dass die venezolanische Bevölkerung ein Jahrzehnt verschärfter wirtschaftlicher, humanitärer und menschenrechtlicher Krisen sowie den Zusammenbruch staatlicher Institutionen erlebt hat, die zuletzt durch Covid-19 noch intensiviert wurden. Am deutlichsten zeigte sich dies an den mehr als sechs Millionen Menschen, die das Land verlassen mussten. 

Interaktiver Dialog

Der venezolanische Vertreter eröffnete den interaktiven Dialog, indem er den Menschenrechtsrat beschuldigte, seine Berichte seien in Medienlabors vorbereitet worden. Damit versuchte er zu rechtfertigen was nicht zu rechtfertigen war. Er äusserte, dass die Schlussfolgerungen des Berichts lediglich dazu dienten, die Agenda der internationalen Medien zu befriedigen. Des Weiteren stelle die Untersuchungskommission ein gutes Beispiel von Geldverschwendung in einer Krise dar. Er hielt weiter fest , dass es sich dabei um ein feindliches Gremium handle, das vom Menschenrechtsrat und einer immer kleiner werdenden Zahl von unterstützenden Ländern geschaffen wurde und Venezuela dies mit Sicherheit nicht anerkenne. Der Bericht sei mit dem einzigen Ziel verfasst worden, die Situation in Venezuela zu politisieren. Die im Bericht dargelegten Informationen seien  in Wirklichkeit völlig unbegründet. 

Der Delegierte Venezuelas betonte, dass der Bericht eine Form von Fake News sei. Er behauptete, dass die Arbeit aus der Ferne ausgeführt worden sei, wodurch keine legitimen und nur selektive Tatsachen präsentiert wurden. Er äusserte, wenn die Untersuchungskommission die Menschenrechte in Venezuela tatsächlich verbessern wolle, es seine Mittel direkt dem Land zur Verfügung stellen solle, damit Waren und Dienstleistungen gewährleistet werden können, zu denen es aufgrund der einseitig verhängten wirtschaftlichen Sanktionen keinen Zugang mehr hat. Der Delegierte stellte fest, dass der Menschenrechtsrat eine Kooperation zwischen dem Büro der Hohen Kommissarin und der Regierung unterstützen solle und dass die universellen Zwangsmassnahmen die Menschenrechte in Venezuela nur noch mehr schädigten. Er betonte weiter, dass die Untersuchungskommission versuche, die Souveränität und Selbstbestimmung Venezuelas zu untergraben. Er bekräftigte, dass Venezolanern alle Menschenrechte und demokratische Freiheiten zustehen würden, welche täglich unter der Verfassung ausgeübt würden. 

Russland, Chile, Nicaragua und Kuba würdigten die Zusammenarbeit Venezuelas mit dem Menschenrechtsrat. Sie verurteilten die Politisierung und Doppelmoral des Berichts, der auf eine politisch motivierte Intention zurückzuführen sei. Sie wiederholten zudem ihre Unterstützung der venezolanischen Regierung und ihre Bemühungen für Frieden und Sicherheit. Des Weiteren erkannten sie Handlungen der Regierung an, für den Schutz der Menschenrechte trotz der negativen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und der gegen das Land verhängten universellen Zwangsmassnahmen. Die Ländergruppe erklärte, dass die Einführung von Mandaten, die sich ausschliesslich gegen den globalen Süden richteten, scheitern würde. Dabei wurde erneut darauf aufmerksam gemacht, die staatliche Souveränität zu respektieren und die Regierung Venezuelas solidarisch zu unterstützen. 

Besagte Länder lehnten die wirtschaftlichen Sanktionsmassnahmen mit der Begründung ab, dass dieser Ansatz nachweislich nicht zur Verbesserung der Menschenrechtslage beigetragen habe. Sie kritisierten weiter die Methode der Untersuchungskommission und beteuerte deren Fehlerhaftigkeit aufgrund mangelhafter Beweise sowie dem Fakt, dass die einseitig verhängten Zwangsmassnahmen nicht mitbeachtet wurden. Die Redner lobten Venezuelas Mitarbeit am Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) und erklärten, dass dieser Mechanismus das ideale Modell für einen objektiven Dialog mit dem Land darstelle. Die Länder unterstrichen dabei, dass die Menschenrechte auf den nationalen Bedürfnissen beruhen müssten.

Viele Länder, darunter auch Mitglieder der Europäischen Union, Kolumbien und Ecuador zeigten sich besorgt über die Bedingungen in den Haftanstalten und das nicht funktionierende Justizsystem. Weitere Bedenken wurden in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit geäussert, da die Sicherheitskräfte weiterhin jeden schikanierten und angriffen, der sich der Regierung widersetzt. Einer der Redner drängte Venezuela umgehend dazu, Massnahmen gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu implementieren. Der Menschenrechtsrat forderte weiter, dass Venezuela die Arbeit der Untersuchungskommission unterstützte. Der Präsident der Interamerikanischen Kommission äusserte, dass der Bericht der Untersuchungskommission dieselben Schlüsse schliesse wie die Kommission. Dies sei insbesondere der Fall betreffend die Folterungen politischer Gefangenen, einschliesslich des Einwandes der Regierung und der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz. Andere Staaten forderten abschliessend, die Regierung Maduros aus dem Menschenrechtsrat zu entlassen. 

Position Geneva International Centre for Justice

Geneva International Centre for Justice (GICJ) fordert die Staaten auf, die einseitig verhängten Zwangsmassnahmen gegen Venezuela zu überdenken, ungeachtet deren politischen Ansichten, da diese das Wohlergehen der venezolanischen Bevölkerung beeinträchtigen. GICJ ermutigt die internationale Gemeinschaft, tiefgreifenderen Schutz für Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und politische Gegner zu gewähren. GICJ bestärkt zudem die venezolanische Regierung, mit lokalen NGOs, dem Büro der Hohen Kommissarin und der Untersuchungskommission zusammen zu arbeiten, um Respekt und die Durchsetzung von Menschenrechten für die venezolanische Bevölkerung zu erzielen. 


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