50. Ordentliche Tagung des Menschenrechtsrates

13. Juni - 8. Juli 2022

PUNKT 3 - Förderung und Schutz aller Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, einschliesslich des Rechts auf Entwicklung

23. Juni 2022

Von Amie Sillito / GICJ

Übersetzt von Gian Heimann 

Übersicht

Die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte vor den Auswirkungen des Klimawandels im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverträgen werden in der internationalen Gemeinschaft immer häufiger diskutiert. Das jüngste Mandat des Sonderberichterstatters legte die Agenda für Klimaschutzmassnahmen für den Zeitraum 2022-2025 fest. Der Bericht fasst die aktuellen Herausforderungen zusammen, denen sich die internationale Gemeinschaft in ihrem Kampf gegen den Klimawandel gegenübersieht, und gibt Anregungen und Ziele für die Zeit seines Mandats vor. Zu den Schlüsselbereichen, auf die sich der internationale Fokus verlagern wird, gehören Abschwächung, Anpassung, Verluste und Schäden sowie Finanzierung.

Während des Interaktiven Dialogs war die allgemeine Stimmung der internationalen Gemeinschaft positiv, und der Sonderberichterstatter wurde für seine im Mandat dargelegten Ziele und Vorschläge gelobt. Die Mehrheit der Delegierten betonte, dass der Klimawandel eines der ernstesten  Probleme des 21. Jahrhunderts sei und dass dieses Thema dringend Aufmerksamkeit verdiene. Es wurde ausführlich über gefährdete Bevölkerungsgruppen, darunter auch indigene Völker, die auf natürliche Ressourcen angewiesen sind, diskutiert und es wurde betont, dass diese Gruppen weiterhin unverhältnismässig stark unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden. Die NGOs sagten ihre Unterstützung für das Mandat zu und betonten, dass die Industrieländer zu den grössten Verursachern der Klimakrise gehören. Es wurde festgestellt, dass die Länder der ersten Welt in finanzieller und ressourcenbezogener Hinsicht nicht genug zum Kampf gegen die globale Erwärmung beitragen. Angesichts ihres historischen Beitrags zu diesem Problem müssen sie ihre Verpflichtungen aus internationalen Verträgen ernster nehmen.

Geneva International Centre for Justice (GICJ) begrüsste das Mandat des Sonderberichterstatters und lobte Klimaaktivisten für ihre Arbeit. GICJ wies erneut darauf hin, dass die Klimakrise nicht alle Menschen gleichermassen treffen wird und dass gefährdete Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern unverhältnismässig stark unter den Auswirkungen der globalen Erwärmung und Naturkatastrophen leiden werden. Wir ermutigen die internationale Gemeinschaft, in den Kampf gegen diese Krise zu investieren und junge Menschen in die Diskussionen über die Entschädigung der Opfer dieser Krise einzubeziehen. 

Hintergrund

Gemäss der Resolution 48/14 des Menschenrechtsrates ernannte der Rat einen Sonderberichterstatter für die Förderung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Auf der 49. Tagung des Rates wurde Herr Ian Fry zum Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel ernannt und trat sein Amt am 1. Mai 2022 an. 

Seit 2008 bringt der Menschenrechtsrat seine Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Ausübung und den Genuss von Menschenrechten zum Ausdruck, insbesondere betreffend schutzbedürftige Gemeinschaften, die am ehesten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein werden. Dementsprechend hat der Menschenrechtsrat auf seinen Tagungen mehrere Panels organisiert und das Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR) hat auf Ersuchen des Menschenrechtsrats mehrere Studien veröffentlicht. In den letzten Jahren hat der Beratende Ausschuss des Menschenrechtsrats Studien über die Auswirkungen neuer Technologien für den Klimaschutz auf die Wahrnehmung der Menschenrechte beaufsichtigt. Internationale Gremien zur Überwachung von Menschenrechtsverträgen haben ebenfalls die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte vor den Auswirkungen des Klimawandels im Einklang mit diesen Verträgen untersucht. 

Mehrere Mandatsträger von Sonderverfahren haben die Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte in ihren thematischen Berichten und in den Berichten über Länderbesuche angesprochen und bekräftigt. Der Menschenrechtsrat hat den Sonderberichterstatter für den jüngsten Bericht gebeten, Erkenntnisse über die aktuelle Situation gefährdeter Bevölkerungsgruppen und die Auswirkungen des Klimawandels vorzulegen. 

Bericht des Sonderberichterstatters für Klimawandel

Bericht A/HRC/50/39 über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Erste Planung und Vision für das Mandat. 

Der Sonderberichterstatter legte den aktuellen Bericht auf der 50. Tagung des Menschenrechtsrats vor, nachdem er sein Amt einen Monat zuvor angetreten hatte. Der Bericht umreisst die ersten Ideen und Pläne des Sonderberichterstatters für die ersten drei Jahre seines Mandats von 2022 bis 2025 mit dem Ziel, einen sinnvollen Dialog und eine Diskussion mit verschiedenen Staaten und anderen Interessengruppen zu führen. Der Bericht weist darauf hin, dass der Sonderberichterstatter im Rahmen seines Mandats die funktionalen Vereinbarungen des Pariser Abkommens, einschliesslich Minderung, Anpassung, Verluste und Schäden, Finanzierung, Berichterstattung, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau und Bildung, Bestandsaufnahme und Einhaltung, untersuchen und dann Ansatzpunkte für die Einbeziehung der Menschenrechtsperspektive in diese Vereinbarungen finden wird. Der Sonderberichterstatter hat beschlossen, sich auf vier Hauptelemente zu konzentrieren, die mit dem vom Rat erteilten Mandat übereinstimmen, nämlich Abschwächung, Anpassung, Verluste und Schäden sowie Finanzierung.

Zum Thema Abschwächung stellt der Sonderberichterstatter in seinem Bericht fest, dass der sechste Lagebericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), die technische Zusammenfassung der Arbeitsgruppe III (der Bericht), besagt, dass eine wirksame und gerechte Klimapolitik weitgehend mit dem übergeordneten Ziel der nachhaltigen Entwicklung vereinbar ist.  Darüber hinaus scheinen alle Bemühungen zur Beseitigung der Armut, wie sie in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung verankert sind, ebenfalls gut mit dem Klimaschutz vereinbar zu sein. Der Bericht stellt fest, dass die prognostizierten globalen Emissionen aus den national festgelegten Beiträgen (NDC) die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C ausser Reichweite bringen und es nach 2030 noch schwieriger machen, die Erwärmung auf 2°C zu begrenzen. Folglich werden die Auswirkungen des Klimawandels erhebliche Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, wenn die Massnahmen zur Eindämmung nicht drastisch verstärkt werden.  In dem Bericht wird auch festgestellt, dass die Gewinnung fossiler Brennstoffe bereits jetzt erhebliche Auswirkungen auf Gemeinschaften hat. So tragen beispielsweise die Verbrennung fossiler Brennstoffe und die Ölförderung in sensiblen Gebieten zur Luftverschmutzung bei. Dies wiederum beeinträchtigt das Recht der Menschen auf ein Leben in einer sauberen und sicheren Umwelt. Im Bericht wird auf das Engagement im Zusammenhang mit der thematischen Priorität hingewiesen. So wird der Sonderberichterstatter einen Dialog darüber führen, wie Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels gefördert werden können, die die Ziele der nachhaltigen Entwicklung unterstützen und gleichzeitig die Auswirkungen einer sich erwärmenden Atmosphäre auf die Menschenrechte begrenzen. Der Sonderberichterstatter wird sich auch an Prozessen zur Überprüfung und Verbesserung der NDC beteiligen und sicherstellen, dass die Auswirkungen auf die Menschenrechte verstanden und in die Bewertungsmechanismen der NDC aufgenommen werden. 

In Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel wird in dem Bericht hervorgehoben, dass die nächste Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Pariser Abkommens (COP27 und CMA4) ein Schlüsseldatum sein wird, um die Arbeit an der Anpassung voranzutreiben. Auf der COP26 wurde das Glasgow-Sharm-el-Sheikh-Arbeitsprogramm für das globale Anpassungsziel aufgestellt, um die Fortschritte zu bewerten und seine Umsetzung zu ermöglichen. Es wird wichtig sein, sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel in das globale Anpassungsziel aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen die Vertragsparteien des UNFCCC und des Pariser Abkommens ermutigt werden, die Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel in ihre nationalen Anpassungspläne und Anpassungsmitteilungen aufzunehmen. Der Sonderberichterstatter verspricht, Leitprinzipien aufzustellen, die den Staaten bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen helfen und einen menschenrechtsbasierten Ansatz in ihre Anpassungspläne einbeziehen. Der Bericht betont, dass solche Pläne eine geschlechtsspezifische, altersgerechte, behindertengerechte und soziale Eingliederungsperspektive in Übereinstimmung mit Element 2(k) der Mandatsresolution beinhalten sollten. 

In der technischen Zusammenfassung des IPCC AR6 WG II heisst es zu Verlusten und Schäden, dass weit verbreitete Verluste und Schäden an menschlichen und natürlichen Systemen durch vom Menschen verursachte Klimaänderungen verursacht werden, die die Häufigkeit und/oder Intensität und Dauer extremer Wetterereignisse wie Dürren, Waldbrände, Hitzewellen auf dem Land und im Meer, Wirbelstürme und Überschwemmungen erhöhen. Die Extreme übersteigen die Widerstandsfähigkeit einiger ökologischer und menschlicher Systeme und stellen die Anpassungsfähigkeit anderer in Frage, einschliesslich Auswirkungen mit irreversiblen Folgen. Es wurde festgestellt, dass besonders gefährdete Menschen und klimaempfindliche Arten und Ökosysteme am stärksten gefährdet sind. Der Bericht hob hervor, dass seit 2008 jährlich mehr als 20 Millionen Menschen durch wetterbedingte Extremereignisse vertrieben wurden, wobei Stürme und Überschwemmungen die häufigste Ursache für Vertreibungen sind. Diese Ereignisse haben negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, das Wohlbefinden, die Lebenszufriedenheit, das Glück, die kognitive Leistungsfähigkeit und die Aggressivität der betroffenen Menschen. Im Klimapakt von Glasgow, der auf der COP26 der UNFCCC verabschiedet wurde, wird anerkannt, dass der Klimawandel bereits Verluste und Schäden verursacht hat und in Zukunft noch mehr verursachen wird. Mit dem Temperaturanstieg werden sich auch die Auswirkungen auf klimawandelbedingte Wetterextreme und Sturmereignisse verschärfen und für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt erhebliche Auswirkungen auf die Menschenrechte haben. Diese Auswirkungen werden zu einem zunehmenden Verlust von Leben, Land, Häusern und Einkommen führen. Der Klimapakt von Glasgow bekräftigt die Dringlichkeit, die Massnahmen und die Unterstützung, einschliesslich der Finanzierung, des Technologietransfers und des Aufbaus von Kapazitäten für die Umsetzung von Ansätzen zur Bewältigung von Verlusten und Schäden in Entwicklungsländern, die für diese Auswirkungen besonders anfällig sind, zu verstärken. Der Sonderberichterstatter wird in angemessener Weise Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, um die finanzielle Unterstützung zur Wiedergutmachung und Entschädigung derjenigen zu erhöhen, die von den Auswirkungen des Klimawandels negativ betroffen sind. Der Sonderberichterstatter wird sich mit Staaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und zwischenstaatlichen Organisationen beraten, um die besten Optionen zur Verbesserung der Finanzierung von Verlusten und Schäden zu finden. 

In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Sonderberichterstatter einige besonders gefährdete am wenigsten entwickelte Länder um einen Länderbesuch gebeten hat. Dies geschah, um ein Verständnis für die Verluste und Schäden, die diese Länder durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels erlitten haben, zu entwickeln und darüber zu berichten. Ausserdem sollen bessere Praktiken untersucht werden, mit denen die genannten Verluste und Schäden abgewendet werden können. Der Sonderberichterstatter wird auch untersuchen, wie die Menschenrechtsaspekte von Verlusten und Schäden angegangen werden können, die Einzelpersonen und Gemeinschaften in gefährdeten Situationen erleiden, nämlich: Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, indigene Völker, lokale Gemeinschaften, Bauern und andere Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten. 

Schliesslich wird die Finanzierung des Klimawandels ein zentraler Schwerpunkt des Mandats sein, da die Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels weiterhin drastisch unterfinanziert sind. Auf der UNFCCC-COP26 wurde dieses Thema erörtert, und die COP forderte die Industrieländer dringend auf, ihre Bereitstellung von Finanzmitteln für den Klimaschutz, den Technologietransfer und den Aufbau von Anpassungskapazitäten deutlich zu erhöhen. Dies würde geschehen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer als Teil einer globalen Anstrengung gerecht zu werden, auch für die Formulierung und Umsetzung nationaler Anpassungspläne und Anpassungsmitteilungen. Der Sonderberichterstatter wird sich an den Beratungen über ein neues kollektives quantifiziertes Ziel beteiligen, das von der COP zur Klimafinanzierung initiiert wurde, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsaspekte in diese finanziellen Überlegungen einbezogen werden.

Interaktiver Dialog

Genf, 23. Juni 2022. Auf der 19. Sitzung der 50. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates führte die Hohe Kommissarin für Menschenrechte unter Punkt 3 der Tagesordnung einen Interaktiven Dialog über den Stand der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel. 

Der Präsident des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen eröffnete die 19. Sitzung, indem er den Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel, Herrn Ian Fry, einlud, dem Rat seinen Bericht vorzustellen. Im Anschluss an den Bericht von Herrn Fry leitete der Präsident des Menschenrechtsrates den Interaktiven Dialog ein und erteilte den interessierten Delegationen das Wort. 

Die erste Rednerin, die Vertreterin der Europäischen Union, Frau Lotte Knudsen, bekräftigte das Engagement der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels und ihre Rolle als globale Führungsmacht in diesem Kampf. Frau Knudsen wies darauf hin, dass die EU stolz darauf sei, eine wichtige Rolle bei der Einrichtung des Mandats des Sonderberichterstatters gespielt zu haben, und die Vertreterin erklärte, dass sie sich darauf freue, das Mandat weiterhin zu unterstützen. 

Im Namen der ASEAN-Staaten wies die Vertreterin Vietnams, Frau Le Thi Tuyet Mai, im Rahmen des Interaktiven Dialogs darauf hin, dass die ASEAN-Staaten besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind.  Die Vertreterin betonte, dass die Eindämmung des Klimawandels für die Regierungen dieser Staaten eine hohe Priorität habe und dass sie daran arbeiteten, die COP26-Politik auf regionaler Ebene zu integrieren. Kürzlich stimmte Vietnam grundsätzlich zu, das ASEAN-Zentrum für Klimawandel einzurichten, um eine klimaresistente und kohlenstoffarme ASEAN-Region zu schaffen. Als Reaktion auf COVID-19 haben die ASEAN-Staaten erkannt, dass Finanzen, Technologie, Entwicklung und Kapazitätsaufbau die wichtigsten Faktoren für die Senkung der globalen Treibhausgasemissionen sind, und haben sich finanziell darauf eingestellt, Konjunkturpläne und Konjunkturpakete auf der Grundlage der Agenda 2030 des Pariser Abkommens zu erleichtern. Darüber hinaus rief Frau Mai die Industrienationen und die Unterzeichnerstaaten des UNCCC und des Pariser Abkommens dazu auf, die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung für Minderungs- und Anpassungsmassnahmen zu verstärken, mit besonderem Augenmerk auf Gesetze und Schäden, die Entwicklungsländer unverhältnismässig stark treffen. In ihren abschliessenden Bemerkungen erklärte sie, dass die ASEAN weiterhin mit den Interessengruppen an der COP27-Initiative arbeiten werde und bekräftigte ihre Unterstützung für den Sonderberichterstatter bei seinem Mandat und diesem Thema. 

Die Vertreterin Brasiliens, Luciana Melchert Saguas Presas, wies auf Berichte hin, die darauf hinweisen, dass der Klimawandel die derzeitigen Muster der Ungleichheit und Marginalisierung verschärfen und die Verwirklichung der Menschenrechte für alle beeinträchtigen könnte. Sie stellte dem Rat die Frage, warum alle vergangenen Generationen in den Entwicklungsländern für den Grossteil der in die Atmosphäre ausgestossenen Treibhausgase verantwortlich seien. Frau Presas wies darauf hin, dass gefährdete Gruppen und von natürlichen Ressourcen abhängige Gemeinschaften in Entwicklungsländern die Folgen des Klimawandels in unverhältnismässiger Weise zu spüren bekämen. In ihren abschliessenden Bemerkungen fragte sie Herrn Fry, wie er angesichts der finanziellen Verpflichtungen, die er in seinem Mandat an die internationale Gemeinschaft zur Bekämpfung der Klimakrise vorschlägt, eine finanzielle Entschädigung der vom Klimawandel betroffenen Gemeinschaften in Betracht ziehen will. 

Die Vertreterin von UN Women, Adriana Quinones, hob das Thema Intersektionalität hervor und erklärte, dass Frauen und Mädchen unverhältnismässig stark von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen seien. Die Vertreterin betonte, dass UN Women das Mandat des Sonderberichterstatters begrüsse und betonte, dass bei allen Arbeiten im Rahmen des Mandats die Geschlechterperspektive berücksichtigt werde. Sie betonte auch die Förderung und den Austausch von Ansichten, Erfahrungen und beste Praktiken im Zusammenhang mit der Annahme von geschlechtsspezifischen Ansätzen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung von Massnahmen. Frau Quinones begrüsste die Vision der Sonderberichterstatter für das Mandat und hob besonders die Verpflichtung hervor, einen geschlechtsspezifischen Ansatz in alle thematischen Prioritäten zu integrieren.  

Anschliessend gaben die NGOs Erklärungen zu dem Bericht des Sonderberichterstatters über das Mandat ab. Die meisten NGOs gaben parallele Antworten, in denen sie die gefährdeten Gruppen und die kulturellen Rechte als Anliegen im Zusammenhang mit der Klimakrise hervorhoben und den Sonderberichterstatter für seine im Mandat dargelegte Agenda lobten. Die Menschenrechte wurden herausgestellt und es wurde erklärt, dass sie auf allen Ebenen und bei allen Aspekten der Klimamassnahmen in Bezug auf Anpassung, Abschwächung, Verluste und Schäden sowie Klimafinanzierung berücksichtigt werden müssen. Eine NGO forderte den Sonderberichterstatter auf, den Schutz von Umweltaktivisten zu gewährleisten und den Zugang zu Rechtsmitteln im Rahmen seines Mandats zu erleichtern. Die Normen für Wirtschaft und Menschenrechte wurden hervorgehoben, und es wurde besonderer Nachdruck auf die Verhinderung von gewinnorientierten Praktiken gegenüber der Wahrung der Menschenrechte gelegt. 

Es wurde Kritik an Regierungen und Unternehmen geübt, die sich der Rhetorik des grünen Wandels bedienen, während sie gleichzeitig weiterhin in das Land der Ureinwohner eindringen, um mittels sogenannten red plus projects saubere Energie wie Windparks und Mineralien, die in Batterien für Elektrofahrzeuge verwendet werden, zu realisieren. Das Fehlen von Menschenrechten, um die Ungerechtigkeit der Klimakrise anzufechten, wurde ebenfalls hervorgehoben, und Tibet wurde als ein Staat identifiziert, dem es an angemessenen Rechten und Gesetzen fehlt, um ihren Zugang zu Gesundheit und die Möglichkeit, in einer sauberen und gesunden Umwelt zu leben, zu schützen. 

Standpunkt von Geneva International Centre for Justice

Geneva International Centre for Justice (GICJ) begrüsst das Mandat des Sonderberichterstatters und fordert alle Staaten auf, dringend geeignete Massnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung und zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu ergreifen. Die Klimakrise wird nicht alle Menschen gleichermassen treffen, und Kinder werden unverhältnismässig stark darunter leiden, wobei die ärmsten Gemeinschaften die grösste Last zu tragen haben. Die Regierungen müssen mehr in die Klimaanpassung investieren und die Jugend in die Diskussionen einbeziehen. Die junge Generation muss auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet und mit Klimabildung und grünen Kompetenzen ausgestattet werden. Inflationäre Öl- und Gaspreise sind ein klares Indiz dafür, dass sich die Welt nach dem Einmarsch in die Ukraine von der Abhängigkeit von russischen Rohstoffen lösen und andere Wege einschlagen muss, darunter grüne Technologien zur Energieversorgung unserer Länder. Die Bemühungen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung müssen ernst genommen werden, da die Lebensgrundlagen künftiger Generationen davon abhängen. 

Darüber hinaus unterstützen wir Klimaaktivisten, die sich für den Schutz des Rechts auf eine saubere Umwelt einsetzen. Wir sind jedoch gegen die Zerstörung von Eigentum und die jüngsten Vorfälle, zu denen auch Demonstranten von Just Stop Oil gehören, die zu extremen Massnahmen gegriffen und sich an historische Gemälde in Kunstgalerien geklebt haben. Es ist unerlässlich, dass das Recht auf Protest geschützt wird und Umweltaktivisten vor verschiedenen Formen von Rechtsstreitigkeiten geschützt werden, die darauf abzielen, diese Rechte einzuschränken. Wir ermutigen alle Klimaaktivisten, ihre Menschenrechte auf friedliche Weise auszuüben und nicht zu extremen Massnahmen zu greifen, um die Dringlichkeit der Klimakrise und die Notwendigkeit einer Lösung zu vermitteln. 



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