Die 50. Sitzung des Menschenrechtsrates 

13. Juni - 8. Juli 2022

Punkt 3: Interaktiver Dialog mit der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen 

20. Juni 2022

Von Anyssa Boyer / GICJ

Übersetzt von Viktoria Kropp / GICJ

Zusammenfassung

Am 20. Juni stellte die Sonderberichterstatterin Reem Alsalem auf der 12. Sitzung des 50. Menschenrechtsrates ihren Bericht vor. Anschliessend fand ein Interaktiver Dialog über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen statt.

Frau Alsalem beleuchtete die tief verwurzelte Gefahr indigener Frauen und Mädchen für komplexe und sich überschneidende Formen von Gewalt, die auf patriarchalische Machtstrukturen, rassische und ethnische Diskriminierung und sozioökonomische Stellung zurückzuführen sind. Sie betonte die Angst indigener Frauen vor Stigmatisierung, Sprachbarrieren und dem Risiko einer erneuten Viktimisierung. Die Sonderberichterstatterin äusserte ihre Besorgnis über die schwerwiegenden Hindernisse für Frauen, insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt, die die Verwirklichung ihrer Selbstbestimmung und ihrer Menschenrechte behindern. Sie betonte, dass die COVID-19-Pandemie bereits bestehende Formen geschlechtsspezifischer Ungleichheiten verschärft habe, und forderte die Staaten nachdrücklich auf, sich besser auf künftige Krisen sowie auf die aktuelle Umweltkrise einzustellen. Frau Alsalem betonte den eindeutigen Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt und der Klimakrise. Sie erklärte, dass die Klimakrise die Gewalt gegen indigene Frauen verschlimmert und ihre aktive Beteiligung am Klimaschutz behindert. Indigene Frauen werden auch nicht als Menschenrechtsverteidigerinnen anerkannt und sind wichtige Akteurinnen in unserem Kampf gegen den Klimawandel. Die Sonderberichterstatterin erinnerte den Rat und die Mitglieder der internationalen Gemeinschaft daran, dass diese Frauen als widerstandsfähige Akteurinnen anerkannt werden müssen, die in der Lage sind, Veränderungen herbeizuführen.

Hintergrund

Im Dezember 1993 wurde die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen von der Generalversammlung in der Resolution 48/194 angenommen und das Mandat der Sonderberichterstatterin festgelegt. Im März 1994 wurde Frau Radhika Coomaraswamy mit der Resolution 1994/45 von der Menschenrechtskommission zur Sonderberichterstatterin ernannt. Im Rahmen dieses Mandats ermittelte und sammelte die Sonderberichterstatterin Informationen über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen. Sie wurde auch beauftragt, diese Informationen zu nutzen, um Massnahmen und Mechanismen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene vorzuschlagen und mit Menschenrechtsmechanismen zusammenzuarbeiten, um solche Verletzungen, die die Grundrechte von Frauen beeinträchtigen, zu beseitigen. Im Jahr 2003 wurde das Mandat mit der Resolution 2003/45 verlängert. Im Jahr 2019 wurde es durch die Resolution 41/17 erneuert, in der dazu aufgerufen wurde, die Bemühungen zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beschleunigen: Verhütung von und Reaktion auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Arbeitswelt.

Im Juli 2021 wurde Frau Alsalem vom Menschenrechtsrat zur Sonderberichterstatterin für das Thema Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2021 ernannt. In den ersten fünf Monaten ihres Mandats begann Frau Alsalem mit Einführungssitzungen, die eine aktive Beteiligung verschiedener Organe der Vereinten Nationen, assoziierter Fonds, Programmagenturen und Experten förderten. Am 5. Oktober 2021 präsentierte sie der Generalversammlung mündlich den neuesten Bericht, den der vorherige Mandatsinhaber vorgelegt hatte. Im Anschluss an ihre Präsentation beschrieb Frau Alsalem, wie sie die Entwicklung ihres Mandats in den folgenden drei Jahren sieht. Ihre letzte Erklärung gab sie am 14. März 2022 auf der Eröffnungssitzung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau in New York ab.

Auf der 50. Sitzung des Menschenrechtsrates stellte die Sonderberichterstatterin Reem Alsalem ihren Bericht über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen vor. Frau Alsalem arbeitete daran, die Arbeit und die Errungenschaften früherer Mandatsträgerinnen zu erweitern. Sie bemerkte, das Mandat stelle eine wesentliche Säule der Frauenrechte dar, da es Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenrechte von Frauen anerkenne. Darüber hinaus forderte das Mandat die Einbeziehung des Themas in den Menschenrechtsrahmen und die Mechanismen der Vereinten Nationen.

Frau Alsalem dankte der Regierung der Mongolei für die ausgezeichnete Zusammenarbeit während ihres Besuchs und gab dem betreffenden Land die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Delegation der Mongolei bedankte sich aufrichtig für die enge Zusammenarbeit und den konstruktiven Dialog mit der Sonderberichterstatterin und begrüsste ihren umfassenden Bericht. Die Vertreterin der Mongolei erklärte, dass die Empfehlungen sorgfältig geprüft und umgesetzt würden. Sie ist der Ansicht, dass das Land beträchtliche Fortschritte gemacht habe, versicherte jedoch, dass die Arbeit zur Förderung der Menschenrechte für indigene Frauen und Mädchen fortgesetzt wird.

In der anschliessenden Diskussion brachten staatliche Delegationen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ihre Unterstützung und ihre Besorgnis in Bezug auf die Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen zum Ausdruck. Die Mehrheit erkannte die schwerwiegenden, sich überschneidenden Hindernisse an, mit denen indigene Frauen und Mädchen konfrontiert sind, und die Notwendigkeit, die Ursachen für die generationenübergreifenden Gewaltkreisläufe anzugehen. Darüber hinaus wiesen die Delegationen deutlich auf unzureichende institutionelle Systeme hin, die den Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt keinen angemessenen Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung bieten. Die Delegationen der Staaten betonten, wie wichtig es ist, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und gegen die anhaltende Straflosigkeit vorzugehen, und wiesen darauf hin, dass Angst und Stigmatisierung häufig dazu führen, dass Gewaltverbrechen in erheblichem Umfang nicht gemeldet werden. In Anbetracht der Umweltkrise erkannten die Delegationen an, dass die Menschenrechte indigener Frauen und Mädchen stark beeinträchtigt sind. Die Mitgliedsstaaten wiesen auch darauf hin, wie wichtig es ist, die systemischen Wurzeln der Gewalt zu erkennen. Schliesslich betonten die staatlichen Delegationen und internationalen Organisationen die Notwendigkeit, indigene Frauen als rechtmässige Bewohnerinnen ihrer Gebiete anzuerkennen. Sie bekräftigten, dass indigene Frauen und Mädchen das Recht haben, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben und als Menschenrechtsverteidigerinnen und Akteurinnen des Wandels anerkannt werden sollten.

Bericht der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen 

Am Montag, den 20. Juni 2022, stellte die Sonderberichterstatterin ihren Bericht auf der 50. Sitzung des Menschenrechtsrates vor. Frau Alsalem konzentrierte sich in ihrem Bericht auf die sich überschneidenden Gefährdungen, denen indigene Frauen und Mädchen ausgesetzt sind und die auf schwerwiegende Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt zurückzuführen sind. Dazu gehören Zwangssterilisation, Menschenhandel und sexuelle Gewalt, die alle aus dem Kontext von Vertreibung oder Migration, Konflikten und schädlichen traditionellen Praktiken stammen. Sie unterstrich, dass diese verschiedenen Formen der Gewalt, die Frauen erfahren, von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, unter anderen von Streitkräften und der Zivilgesellschaft, ausgeübt werden. Geschlechtsspezifische Gewalt ist jedoch eine Verletzung, über die viel zu wenig berichtet wird, was bedeutet, dass die Täter oft straffrei bleiben. Indigene Frauen und Mädchen sehen sich beim Zugang zur Justiz mit Hindernissen konfrontiert, die ihre Grundrechte stark einschränken. Gemeinschaften und staatliche Institutionen bieten ein Umfeld, das das Risiko von Diskriminierung, Voreingenommenheit, Angst vor Stigmatisierung, Sprachbarrieren und das Risiko einer erneuten Viktimisierung fördert. Indigene Frauen und Mädchen riskieren eine weitere Ausgrenzung aus den Justizsystemen, erhalten keine Versorgung für erlittene Verletzungen und leiden infolgedessen unter einem generationenübergreifenden Trauma, während geschlechtsspezifische Gewalt über Generationen hinweg fortbesteht.

Die Sonderberichterstatterin beleuchtet die geschlechtsspezifische Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen. Insbesondere möchte sie die Aufmerksamkeit auf die seit langem bestehende und generationenübergreifende Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen lenken. Frau Alsalem möchte auch untersuchen, inwieweit sich Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen mit anderen Menschenrechtsverletzungen überschneidet. Schliesslich ist sie bestrebt, Staaten, nichtstaatliche Akteure und andere Beteiligte bei den Anforderungen und Massnahmen zu unterstützen, die erforderlich sind, um Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen zu verhindern, zu schützen und zu beenden und dabei die wichtigsten Grundsätze und Verpflichtungen der internationalen Menschenrechtsnormen einzuhalten.

Frau Alsalem wies auf internationale und regionale Rahmenwerke hin, die eine Grundlage für die Rechte indigener Völker und ländlicher Menschenrechtsträger bilden. Erstens die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, die von der Generalversammlung am 13. September 2007 angenommen wurde und die grundlegenden und fundamentalen Rechte der indigenen Völker bekräftigt. In dieser Konvention wurde besonderes Augenmerk auf ältere Menschen, Frauen, Jugendliche, Kinder und Menschen mit Behinderungen gelegt. Zweitens die Konvention über indigene und in Stämmen lebende Völker (Nr. 169), die 1989 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen wurde und das fortschrittlichste internationale Abkommen zur Förderung der Rechte indigener Völker darstellt. Die Sonderberichterstatterin betonte auch, dass indigene Frauen und Mädchen unter den indirekten Schutz der wichtigsten Menschenrechtsverträge fallen, die in den Konventionen und Mechanismen der Vereinten Nationen verankert sind. Darüber hinaus ist der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau dabei, Empfehlungen zur weiteren Förderung der Rechte indigener Frauen und Mädchen auszuarbeiten und dabei die grundlegenden Prinzipien des Schutzes vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu berücksichtigen.

Frau Alsalem betonte, dass indigene Frauen und Mädchen in hohem Masse von der Umweltkrise betroffen sind, die ihre traditionellen Lebensgrundlagen, ihre kulturelle Identität und ihr Recht auf Selbstbestimmung in erheblichem Masse zerstört und das bestehende Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt noch verschlimmert. Die industrielle Landwirtschaft und der jüngste Aufschwung der Rohstoffindustrie haben die Lebensgrundlagen der indigenen Bevölkerung stark beeinträchtigt und ihr körperliches Wohlbefinden und ihre Sicherheit beeinträchtigt. Frau Alsalem betonte, dass indigene Frauen und Mädchen nicht als "Hüterinnen des wertvollen traditionellen Wissens in ihren Gemeinschaften" anerkannt werden und stattdessen untergraben und ihrer aktiven politischen Beteiligung beraubt werden. Ihr seit langem vorhandenes Wissen über nachhaltige Praktiken, Klimaschutz und Abschwächung wird nicht in staatliche Massnahmen und Initiativen einbezogen.  Alle Formen des Aktivismus und der Interessenvertretung indigener Frauen und Mädchen werden weitgehend untergraben und von den Regierungskräften gewaltsam unterbrochen. Innerstaatliche Gesetze und Rahmenbedingungen, die zum Schutz von Frauen geschaffen wurden, erkennen die Verletzlichkeit indigener Frauen und Mädchen nicht an. Schliesslich beleuchtete die Sonderberichterstatterin die Darstellung indigener Frauen und Mädchen als Opfer von Gewalt und nicht als widerstandsfähige Akteurinnendes Wandels, die kontinuierlich für die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen gekämpft, Widerstand geleistet und sich dafür eingesetzt haben.

Die Sonderberichterstatterin forderte die Staaten auf, sicherzustellen, dass indigene Frauen an Konsultationen und Gesetzgebungsverfahren teilnehmen, die für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entscheidend sind. Frau Alsalem forderte die Staaten auf, gegen die "endemische Straflosigkeit" im Zusammenhang mit Verbrechen gegen Frauen vorzugehen, und stellte sicher, dass Gewalt gegen Frauen, sobald die Straflosigkeit überwunden ist, verhindert werden kann und wird. Sie appellierte an Regierungen, Finanzinstitutionen, den privaten Sektor und andere nichtstaatliche Akteure, die Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker sowie für das Recht indigener Frauen und Mädchen auf ihr eigenes Land und auf Selbstbestimmung bei Entwicklungs- und Rohstoffgewinnungsprojekten zu übernehmen. Die Sonderberichterstatterin rief dazu auf, den Zugang indigener Frauen und Mädchen zu Gesundheitssystemen, einschliesslich sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienste, zu verbessern. Darüber hinaus betonte sie, wie wichtig es ist, die kulturelle Identität indigener Frauen und Mädchen durch das Angebot geeigneter Dienste zu berücksichtigen, und verurteilte jedes Verhalten, das eine weitere Marginalisierung normalisiert. Schliesslich forderte sie die Staaten auf, indigenen Frauen und Mädchen einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu gewähren und jede Form der Diskriminierung zu verurteilen.

Interaktiver Dialog

Sprecher des betroffenen Landes

Die mongolische Delegierte dankte der Sonderberichterstatterin für den umfassenden Bericht über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen. Die Empfehlungen des Berichts wurden begrüsst und sorgfältig geprüft. Die Delegierte erklärte, dass die Mongolei die in den Empfehlungen enthaltenen Massnahmen umgesetzt habe und die Rechte und Freiheiten der Frauen im Lande weiterhin sorgfältig überwache. Die Mongolei erklärte, dass der 10. periodische Bericht über die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen vor kurzem abgeschlossen wurde, in dem die Sachverständigen des Ausschusses die Bemühungen des Landes um die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Beteiligung der Frauen am politischen Leben und die Einrichtung von Programmen für Frauen in ländlichen Gebieten lobten. In dem Land wurden bedeutende Erfolge verzeichnet, aber die Delegation betonte, dass noch weitere Massnahmen erforderlich seien. Abschliessend bekräftigte sie ihre Begeisterung für künftige unabhängige Dialoge mit Menschenrechtsexperten im Sinne der Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, ihrer Ursachen und Folgen.

Die Delegation des Sudan begrüsste den Bericht der Sonderberichterstatterin. Die Delegierte wies darauf hin, dass das Land Sudan seither mehrere Strategien zur Förderung der aktiven Rolle der Frauen in der Gesellschaft umgesetzt habe. Ausbildung, Empowerment und die Erstellung von Aktionsplänen gegen geschlechtsspezifische Gewalt seien zentrale Prioritäten der Regierung gewesen. Die sudanesische Delegation betonte, dass die weibliche Genitalverstümmelung seit 2020 unter Strafe steht und dass Sensibilisierungskampagnen gegen häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt durchgeführt würden. Der Sudan bekennt sich zu der international verankerten Resolution des Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit. Der Sudan ist entschlossen, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, und hat Workshops zur Stärkung und zum Schutz von Frauen in Gebieten mit freiwilliger Rückkehr durchgeführt. Die sudanesische Delegation wies auf die Herausforderungen hin, denen sich Frauen aufgrund kultureller Bräuche und traditioneller Praktiken gegenübersehen.

Der Leiter der Delegation der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen dankte zunächst der Sonderberichterstatterin für ihren Bericht. Die Europäische Union versicherte dem Ausschuss, dass sie sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen einsetze und diesem Thema derzeit Priorität einräume. Die Delegation erkannte an, dass indigene Frauen und Mädchen komplexen und sich überschneidenden Formen von Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind. Sie betonte ferner, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssen und dass sich solche Verbrechen negativ auf die Wahrnehmung der Menschenrechte von Frauen auswirken. Die EU betonte, dass Frauen einem erhöhten Risiko sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, zu der auch Zwangssterilisation, schädliche traditionelle Praktiken und konfliktbezogene Gewalt gehören. Sie betonten auch, dass Frauen, die die Rolle von Menschenrechtsverteidigern verkörpern, verschiedenen Formen von Gewalt und Belästigung ausgesetzt sind, wenn sie am öffentlichen und politischen Leben teilnehmen und sich für ihre Rechte einsetzen und aktiv sind. Die Delegierte lobte die Widerstandsfähigkeit von Frauen und Mädchen und ihre aktive Rolle als Akteure des Wandels bei der Bekämpfung der anhaltenden Gewaltzyklen. Abschliessend fragte die EU die Sonderberichterstatterin, wie Frauen und Mädchen besser in die nationalen und internationalen Prozesse zur Beseitigung von Gewalt einbezogen werden können.

Anschliessend äusserte der Vertreter Litauens im Namen Polens und der Ukraine seine Besorgnis und verurteilte die brutale militärische Aggression Russlands in der Ukraine, von der Frauen und Mädchen in den betroffenen Ländern unverhältnismässig stark betroffen sind, und rief die internationale Gemeinschaft zur Unterstützung auf. Der Delegierte betonte die Angst und die Stigmatisierung, mit der Frauen konfrontiert sind, was oft zu einer erheblichen Dunkelziffer bei sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und Verbrechen führt. Der Vertreter Litauens betonte, dass alle Formen von Gewalt gegen Frauen als "Kriegswaffen eingesetzt werden, um die gesamte Bevölkerung zu demütigen, einzuschüchtern und zu terrorisieren". Er betont, wie wichtig es ist, alle Täter zur Rechenschaft zu ziehen und den Kreislauf der Straflosigkeit zu durchbrechen. Der Vertreter fragte, welche Massnahmen ergriffen werden können, um Frauen und Mädchen im Kontext der Ukraine besser zu schützen. Schliesslich fragte er den Sonderberichterstatter, wie die internationale Gemeinschaft und die Zivilgesellschaft die Förderung von Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch sicherstellen können.

Die Delegation Ecuadors teilte im Namen von Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Mexiko und anderen ihre grosse Sorge um die Rechte der Frauen. Sie begrüssten bewährte Praktiken von Staaten und Akteuren, die Massnahmen zur Verhinderung und zum Schutz von Gewalt gegen Frauen fördern. Sie forderten die Schaffung der notwendigen Verteidigungs- und Schutzmechanismen, um die Rechte indigener Frauen und Mädchen zu schützen. Die Delegation wies erneut darauf hin, wie wichtig es ist, normative und politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Gleichstellung der Geschlechter und die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen schützen. Die Delegation von Equador versicherte, dass sie sich für die Förderung und Achtung der Rechte indigener Frauen und Mädchen einsetzen werde. Schliesslich fragten sie die Sonderberichterstatterin, wie die Staaten die aktive Teilnahme indigener Frauen und Mädchen an den Justiz- und Wiedergutmachungssystemen wirksam fördern können.

UN Women begrüsste den Bericht der Sonderberichterstatterin und erkannte das unverhältnismässig hohe Ausmass an geschlechtsspezifischer Gewalt an, dem indigene Frauen und Mädchen ausgesetzt sind und das von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgeübt wird. UN Women betonte auch, dass geschlechtsspezifische Gewalt mit bewaffneten Konflikten, Klimawandel, industrieller Landwirtschaft, Umweltzerstörung und dem Erbe des Kolonialismus zusammenhängt. Die Organisation erinnerte die Staaten an ihre Verpflichtung, Gewalttäter zu verhüten, zu untersuchen und zu bestrafen, und an ihre Verantwortung, indigenen Frauen und Mädchen mehr Sichtbarkeit und einen angemessenen Zugang zur Justiz und zu Einrichtungen für Überlebende zu verschaffen. UN Women forderte die Umsetzung von rechtlichen und politischen Reformen, die die Beseitigung von Diskriminierung und Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen unterstützen. Innerhalb dieses Rahmens forderte UN Women die Annahme und Umsetzung von Massnahmen, die diskriminierende Geschlechterstereotypen aufheben. Darüber hinaus betonten sie die Notwendigkeit, aufgeschlüsselte Daten zu sammeln, um eine faktengestützte Politik und Programmplanung zu entwickeln.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wies erneut darauf hin, dass die Grundrechte der indigenen Frauen nicht anerkannt werden. Ihre Landrechte werden ihnen aufgrund des Klimawandels, des Wettbewerbs um die natürlichen Ressourcen und der Umweltzerstörung zunehmend entzogen. Die FAO betonte, dass indigene Gemeinschaften über einen grossen Wissensschatz verfügen, der nicht nur für ihre Beziehung zu ihrer Umwelt, sondern auch für die Erhaltung ihrer Nahrungsmittel und die Bewirtschaftung ihres Territoriums wichtig ist. Sie wiesen darauf hin, dass ihre Organisation auf drei Grundpfeilern ruht. Die erste zielt darauf ab, "die Anerkennung ihres Wissens als echtes Wissen zu fördern", die zweite, "die Anerkennung und Achtung der Rechte indigener Völker, einschliesslich der freien, vorherigen und informierten Zustimmung, zu fördern, indem die Einbeziehung indigener Frauen sichergestellt wird" und die dritte, "die Beteiligung indigener Frauen an politischen Entscheidungsprozessen durch die Einführung von Führungsschulen für indigene Frauen zu fördern". Die FAO rief die internationale Gemeinschaft und die Mitglieder der Zivilgesellschaft auf, gemeinsam gegen die anhaltende Diskriminierung indigener Frauen und Mädchen vorzugehen. Abschliessend betonten sie, dass diese Menschen Träger des Wandels und Wissensträger in vielen Fragen, die unsere Umwelt betreffen, sind.

Die Delegation Kanadas wies erneut auf die sich überschneidenden Formen der Gewalt hin, denen indigene Frauen und Mädchen ständig ausgesetzt sind und die zu einem generationenübergreifenden Trauma beitragen. Kanada forderte die Staaten auf, alle notwendigen Schritte und Massnahmen zu ergreifen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern. Darüber hinaus betonten sie die Notwendigkeit, die Beteiligung indigener Frauen an Entscheidungsprozessen in politischen Bereichen und UN-Systemen zu fördern. Die Delegation Kanadas wies erneut darauf hin, wie wichtig es ist, den Zugang indigener Frauen und Mädchen zur Justiz und zu sexuellen und reproduktiven Rechten zu erleichtern. Kanada bekräftigt, wie wichtig es ist, umfassende Ermittlungen durchzuführen, die Täter zu bestrafen und den indigenen Opfern und Überlebenden die notwendige Wiedergutmachung zukommen zu lassen. Die Delegation bekundete ihre Unterstützung für den Zugang zu aufgeschlüsselten Daten, die Aufschluss über die unverhältnismässig hohen Raten von Gewalt gegen indigene Frauen und Mädchen geben werden. Schliesslich zeigte die Delegation Kanadas ihre Anerkennung für die vollständige Vertretung der indigenen Völker bei der Erörterung von Angelegenheiten, die sie direkt betreffen.

Die Delegation der Russischen Föderation sprach sich direkt gegen den Bericht des Sonderberichterstatters aus. Die Russische Föderation erklärte, sie verstehe nicht, warum es legitim sei, "indigene Frauen" und "Frauen" in zwei unterschiedliche Kategorien zu unterteilen. Russland hielt die Massnahmen zur Förderung des Schutzes indigener Völker, einschliesslich Frauen und Kinder, und ihrer Landrechte für übertrieben. Die Delegation vertrat die Auffassung, dass sich die Probleme indigener Frauen nicht von den Kämpfen nicht-indigener Frauen unterscheiden. Das Land erklärte, dass es nicht damit einverstanden sei, spezielle Programme und Gesetze zum Schutz indigener Frauen vor Gewalt einzuführen, da alle Frauen die gleiche Behandlung verdienten. Russland erinnerte die Sonderberichterstatterin daran, die UN-Terminologie beizubehalten und keine kontroversen Begriffe wie Umweltgewalt, kulturelle Gewalt und Militarisierung von Lebensraum und Territorium zu verwenden. Schliesslich erklärte die Delegation unverhohlen, dass die Schaffung einer gleichberechtigten Grundlage für die Rechte von Frauen und Mädchen kontraproduktiv sei, da Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen noch nicht die Fähigkeit entwickelt hätten, ihre Rechte in vollem Umfang zu verstehen. Stattdessen stehen sie bis zu ihrer Volljährigkeit unter der Vormundschaft ihrer Eltern oder eines anderen gesetzlichen Vertreters. 

NGOs und nationale Menschenrechtsinstitutionen

Im Anschluss an die Rednerliste wurde das Wort an die NGOs und die nationalen Menschenrechtsinstitutionen erteilt. Sie begrüssten den Bericht der Sonderberichterstatterin und lobten ihre Bemühungen. Die NGOs und Menschenrechtsinstitutionen wiesen auf den engen Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Frauen und der sozioökonomischen Stellung der Frauen hin. Sie erinnerten die internationale Gemeinschaft auch daran, dass patriarchalische Normen und die lang anhaltenden Auswirkungen der kolonialen Enteignung das Recht der indigenen Frauen auf Selbstbestimmung behindern und zu einer Zunahme der Opfer von Gewalt führen. Zusätzlich zu dem unzureichenden Zugang der Frauen zur Justiz aufgrund der Angst vor Diskriminierung und Stigmatisierung haben COVID-19 und die Umweltkrise die Verwirklichung der Frauenrechte in Frage gestellt. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen betonten, wie wichtig es ist, wirksame Massnahmen zum Schutz der Rechte indigener Frauen und Mädchen zu ergreifen und gleichzeitig die Ursachen der Gewalt zu bekämpfen. Nichtregierungsorganisationen klärten über Femizide und Übergriffe auf, die sich vor allem gegen gefährdete Frauen richten. Diese Verstösse werden nicht strafrechtlich verfolgt, die Täter bleiben unbestraft, und indigene Frauen und Mädchen erhalten keine angemessene Entschädigung. Abschliessend betonten die NRO und die nationalen Menschenrechtsinstitutionen die Notwendigkeit, LGBTI-Personen in der Mongolei in den Diskurs einzubeziehen. Diese Personen werden vom Staat oft übersehen, so dass sie nicht in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen.

Schlussbemerkungen der Sonderberichterstatterin

Die Sonderberichterstatterin ergriff das Wort und gab ihre Schlussbemerkungen ab. Sie dankte den Delegationen und NGOs für ihren guten Willen, ihre Beiträge und ihre Bemühungen, sich mit der Gewalt gegen Frauen, ihren Ursachen und Folgen auseinanderzusetzen. Sie begrüsste alle Delegationen und Organisationen für den fruchtbaren Dialog, den sie während der gesamten Sitzung geführt haben. Frau Alsalem würdigte das Engagement der Delegationen und dankte ihnen für ihre Bereitschaft, das Mandat zu verlängern. Die Sonderberichterstatterin erklärte, dass sie den Geltungsbereich des Mandats auf junge Mädchen ausweiten werde, da sie davon ausgehe, dass die Wurzeln der Gewalt in den ersten Jahren der Entwicklung entstehen können.

Frau Alsalem beantwortete anschliessend Fragen, die während des interaktiven Dialogs aufgeworfen wurden. In ihrer Rede über den Sudan betonte die Sonderberichterstatterin, dass Massnahmen ergriffen werden müssten, um das Leben der einheimischen Frauen und Mädchen zu schützen. Sie betonte, wie wichtig es ist, Frauen zu stärken und sie nicht zu kriminalisieren, wenn sie ihre Rechte, Territorien und Gemeinschaften verteidigen. Die Sonderberichterstatterin erklärte, dass es wichtig ist, Fehler der Vergangenheit zu untersuchen, die Verantwortung für die Gräueltaten zu übernehmen und die Ansätze zu ändern, um eine Wiederholung der Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus stellte sie fest, dass eine gute Datenerhebung nur dann effektiv ist, wenn indigene Frauen in alle Phasen des Datenerhebungsprozesses einbezogen werden. Barrieren, die indigenen Frauen den Zugang zu Rechtsdienstleistungen verwehren, müssen ebenfalls beseitigt werden. Ein weiteres wichtiges Element ist die Bereitstellung von Informationen in den Sprachen der indigenen Völker und die Einbeziehung von kindersensiblen Dienstleistungen.

Auf die Frage Kanadas erläuterte die Sonderberichterstatterin, dass es verschiedene Teile des Systems der Vereinten Nationen gibt, die sich mit den Rechten indigener Völker und den Rechten indigener Frauen und Mädchen befassen, wobei der Schwerpunkt eher auf Geschlechterfragen liegt. Frau Alsalem räumte ein, dass diese Bereiche besser ineinander integriert werden könnten, um die Sichtbarkeit der Geschlechterfrage weiter zu fördern.

Als Reaktion auf die von der Vertreterin Litauens geschilderte Situation in der Ukraine betonte Frau Alsalem, dass Vergewaltigungen und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt übermässig stark zunehmen. Sie verurteilte Vergewaltigung als Kriegsmittel, das als Taktik zur Destabilisierung der gegnerischen Parteien eingesetzt wird. Die Sonderberichterstatterin appellierte an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, den Schutz von Menschen zu gewährleisten, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, und lobte die Bemühungen der Nachbarländer. Sie wies auf bestehende gute rechtliche Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hin, wie z. B. die Istanbul-Konvention, und forderte die Länder ausserhalb des Europarats auf, diese umgehend zu ratifizieren.

Die Sonderberichterstatterin wandte sich an Russland und brachte zum Ausdruck, dass sie sich bewusst sei, dass Russland das IAO-Übereinkommen von 1989 und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker noch nicht unterzeichnet habe, in denen die Staaten aufgefordert werden, alle Länder, Gebiete und Ressourcen rechtlich anzuerkennen und zu schützen und sicherzustellen, dass indigene Völker ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben können. Sie wies erneut darauf hin, dass indigene Völker, einschliesslich Frauen und Mädchen und Menschenrechtsaktivisten, die sich für die Umwelt einsetzen, statistisch gesehen einem deutlich höheren Risiko von Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Abschliessend begrüsste sie die bewährten Praktiken, die bereits auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene angenommen wurden. Es gibt gute Initiativen und Strategien aus lateinamerikanischen Regionen, die einen guten Ausgangspunkt darstellen. Die Sonderberichterstatterin erklärte, sie begrüsse die künftige Zusammenarbeit, um gemeinsam sicherzustellen, dass alle Länder proaktiv darauf hinarbeiten, der Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen ein für alle Mal ein Ende zu setzen. "Das Problem der Gewalt gegen Frauen ist nicht nur eine Menschenrechtsfrage, sondern auch eine Frage der Entwicklung und des Wohlstands, und deshalb brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz.

Standpunkt des Geneva International Center for Justice (GICJ)

Geneva International Centre for Justice (GICJ) verurteilt jegliche Gewalt gegen Frauen aufs Schärfste und wir empfehlen dem Rat, die Stimmen indigener Frauen und Mädchen zu Gehör zu bringen. Das GICJ fordert die Regierungen der Staaten auf, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Wir unterstützen den Kampf für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und fordern die Vertreter der Staaten auf, die Rechte indigener Frauen und Mädchen zu schützen und zu verteidigen. Straflosigkeit für Verbrechen gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor weit verbreitet und die GICJ fordert die Regierungen der Staaten auf, die Täter für ihre Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erkennen die patriarchalischen Normen und das Erbe des Kolonialismus an, die das Recht indigener Frauen und Mädchen auf Selbstbestimmung behindern und sie weiterhin verschiedenen Formen von Gewalt aussetzen. Die GICJ fordert die internationale Gemeinschaft, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft auf, indigenen Frauen und Mädchen einen besseren Zugang zu Rechtssystemen und Wiedergutmachungsprogrammen zu ermöglichen. Darüber hinaus erkennen wir indigene Frauen und Mädchen, die sich für ihre Rechte einsetzen, als Menschenrechtsverteidigerinnen an und fordern die internationale Gemeinschaft auf, Frauen und Mädchen zu fördern und zu schützen, die sich aktiv im öffentlichen und politischen Leben sowie in der Anwaltschaft und im Aktivismus engagieren. Wir sind auch weiterhin zutiefst besorgt über die Umweltkrise und sind alarmiert über deren direkte Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften, einschliesslich Frauen und Mädchen. Schliesslich erinnert die GICJ die internationale Gemeinschaft an ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Menschenrechtsverletzungen, die durch die Umweltkrise weiter verschärft werden, gemildert werden und dass alle Formen von Gewalt, die aus dieser anhaltenden Krise resultieren, strafrechtlich verfolgt werden.

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