Sonderberichterstatter bedauert anhaltende Praktiken der willkürlichen Verhaftung, des Verschwindenlassens und der Folter

49. Tagung des Menschenrechtsrates

28. Februar - 1. April 2022

Punkt 3: Interaktiver Dialog mit dem Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus

15. März 2022

Von Aimara Pujadas / GICJ

Übersetzt von Elina Siegfried

Überblick

Am 15. März hielt Fionnuala Ní Aoláin, Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung, einen interaktiven Dialog auf der 49. Tagung des Menschenrechtsrats. Der Bericht deckte die alarmierende Realität anhaltender willkürlicher Verhaftungen und Folter sowie grausamer und erniedrigender Behandlung auf, die trotz der unmissverständlichen Aufforderungen der Vereinten Nationen und der Menschenrechtsgremien, diese zu unterlassen, weiterhin ausgeübt werden. 

Im Mittelpunkt des Dialogs standen die internationalen Bedenken, dass Gesetze und Strategien zur Terrorismusbekämpfung und gegen gewalttätigen Extremismus dazu genutzt werden, die Zivilbevölkerung zu überwachen, einzuschränken und anzugreifen. Einzelne Redner verurteilten die weltweiten Folterungen und bekundeten ihre Besorgnis über aussergerichtliche Überführungen und das Verschwindenlassen von Personen. Dabei bekräftigten sie, dass die Bekämpfung des Terrorismus gerechtfertigt sei, jedoch niemals eine Grundlage für die Verletzung der Menschenrechte Dritter darstellen darf. Besorgnis wurde insbesondere in Bezug auf die systembedingten willkürlichen Massenverhaftungen, geheimen Inhaftierungen und Folterungen von Zivilisten geäussert, die verdächtigt werden, Terrorakte begangen zu haben oder an diesen beteiligt gewesen zu sein. Der Menschenrechtsrat wurde unterbreitet, dass Länder, darunter auch die Vereinigten Staaten, China und Russland, für die Verschlimmerung und Zulassung solcher Praktiken verantwortlich seien, die eigene Internierungslager eingerichtet haben. Die Delegierten bezweifelten jedoch, den Wahrheitsgehalt der in dem Bericht erhaltenen Informationen und forderten die Sonderberichterstatterin auf, ihre Arbeit sorgfältiger auszuführen, um die Verbreitung von Fake News zu verhindern. 

Die internationale Gemeinschaft war sich einig in ihrer Forderung, die Menschenrechte bei der Bekämpfung terroristischer Bedrohungen zu schützen und ihnen Vorrang einzuräumen sowie die Staaten für Verletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, während ein stets transparentes Handeln gewährleistet bleiben muss. Es wurde dazu appelliert, solidere Gesetze zu implementieren, um die Rechte der Bevölkerung jedes Landes zu schützen. 

Hintergrund

Im April 2005 erteilte die Menschenrechtskommission in ihrer Resolution 2005/80 ein Mandat für die Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung von Terrorismus. Dieses Mandat wurde wiederholt erweitert, zuletzt am 22. März 2019 für einen weiteren Zeitraum von drei Jahren durch die Resolution 40/16. 

Gemäss der ursprünglichen Resolution wurde das Mandat eingerichtet, um den Schutz der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu fördern und gewährleisten, indem Empfehlungen für eine rechtskonforme Gesetzgebung und Politik zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt werden. Das Mandat wurde ausserdem initiiert, um Staaten, UN-Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren Unterstützung, technische Hilfe und Fachwissen zu vermitteln. Dies wurde so angelegt, dass es auf die sich verändernde Situation der Terrorismusbekämpfung reagieren kann und die langfristigen Bedürfnisse und Strategien der Staaten berücksichtigt. Im Jahr 2010 erstellten vier Mandatsträger des Sonderverfahrens eine einzigartige gemeinsame Studie über die weltweiten Praktiken der geheimen Inhaftierung, die die bereichsübergreifenden, tiefgreifenden und umfassenden Menschenrechtsverletzungen unterstrich, welche für die Terrorismusbekämpfung als Norm eingeführt wurden. Basierend auf diesen Befunden leitete der Menschenrechtsrat eine Folgestudie ein, die anschliessend im Rahmen der 49. Tagung vorgelegt wurde. 

Podiumsdiskussion

Während ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Aoláin, dass der Bericht eine klare Unterscheidung zwischen Folter und ausserordentlichen Verhaftungen, welche beide im Prozess der Terrorismusbekämpfung vorherrschten und den heutigen Praktiken der willkürlichen Masseverhaftung und Folter mache. Der Bericht beleuchtete grosse Besorgnis über Praktiken geheimer Inhaftierungen sowie anderer schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht, die sich gegen Uiguren und andere ethnische Gruppen in der autonomen Region Xinjiang Uighur richten. Dieses Thema war bereits Gegenstand mehrerer Mitteilungen und Sonderverfahren von Experten des Menschenrechtsrats und wurde von der chinesischen Regierung mit dem Begriff «Umerziehung» gerechtfertigt. 

Nach Angaben der Sonderberichterstatterin hat der Mangel an Zugang, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtsmitteln in der Gesellschaft eine günstige Grundlage für die gegenwärtige Inhaftierung und Schädigung von Personen ermöglicht. Die Sonderberichterstatterin begrüsste die Weiterentwicklungen der staatlichen Vorkehrungen für medizinischen, psychosozialen, bildungspolitischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse ausländischer Staatsangehöriger. Frau Aoláin lobte die beträchtliche Anteilnahme zur Bewältigung der Bedürfnisse der ausländischen Staatsangehörigen. Sie betonte, dass andere Länder es systematisch versäumt hatten, ihre Staatsangehörigen in ihre Heimat zurückzuschicken und Usbekistan mit gutem Beispiel vorangehen würde. 

Darüber hinaus brachte Frau Aoláin die Dringlichkeit zum Ausdruck, Gesetze zur Terrorismusbekämpfung systematisch zu überarbeiten, den Status der Flüchtlinge aus Afghanistan zu sichern und ein umfassendes Überprüfungsverfahren für alle wegen Terrorismus verurteilten Personen einzuführen. Sie betonte die anhaltenden willkürlichen Inhaftierungen und erniedrigende Behandlung seit den Ereignissen des 11. Septembers. Sie erklärte, dass der Diskurs, die Gesetze und die Praktiken zur Terrorismusbekämpfung dazu genutzt worden seien, um ungeheuerliche Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt zu rechtfertigen: Die Praxis des Waterboarding (simuliertes Ertränken) war rechtlich gerechtfertigt und wurde in den von den Vereinigten Staaten kontrollierten "Black Sites" brutal durchgeführt. Die Gefangenen wurden über längere Zeiträume in sargähnlichen Strukturen untergebracht. Sie wurden über mehrere Monate in Einzelhaft gehalten. Sie wurden mit Gegenständen anal penetriert, was einem sexuellen Übergriff gleichkam und den Schwellenwert für eine Vergewaltigung im Sinne des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu erreichen schien.

Sie verwies ausdrücklich auf die Situation der 38 verbliebenen muslimischen Männer, die in Guantanamo Bay auf Kuba festgehalten werden, wo unmenschliche Praktiken angewandt werden, die einen klaren Verstoss gegen das Völkerrecht darstellen. Die Sonderberichterstatterin gegen Folter erklärte, dass die anhaltenden Bedingungen in den Haftanstalten Umstände aufwiesen, die nach dem Völkerrecht als Folter und anderer grausamer und erniedrigender Behandlung einzustufen sind. Frau Aoláin äusserte, dass sie hoffe, ihr Bericht die fehlerhaften Praktiken der Vergangenheit aufzeige, bekundete jedoch, dass solche Praktiken leider weiterhin von Staaten vorgenommen würden. 

Interaktiver Dialog

Im darauffolgenden interaktiven Diskurs betonten Redner die Notwendigkeit, den Terrorismus zu bekämpfen, jedoch gleichzeitig die Menschenrechte zu respektieren. Die Delegierten wiesen auch auf die geschlechterspezifischen Auswirkungen der Terrorismusbekämpfung hin und brachten ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Tausende Frauen und Mädchen nach wie vor inhaftiert bleiben und Bedingungen ausgesetzt sind, die der Folter und erniedrigender Behandlung gleichkommen. Akmal Saidov, Direktor des Nationalen Menschenrechtszentrums Usbekistans und Erster Stellvertretender Sprecher der Legislativkammer des usbekischen Parlaments Oliy Majlis, erklärte, dass der Besuch der Sonderberichterstatterin einen wichtigen Schritt für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Stärkung der Menschenrechte und der Bekämpfung des Terrorismus darstelle. 

Die Vertreterin der Europäischen Union verurteilte jegliche Formen von Folter und Misshandlung unter jeden Umständen und äusserte ihre Besorgnis über die Befunde des Berichts über die Entwicklung von Praktiken, die durch eine mangelnde Achtung der grundlegenden Menschenrechte gekennzeichnet sind. Die EU brachte zudem Bedenken über die Überführung von Personen zum Ausdruck, die völkerrechtlich geschützte Tätigkeiten ausüben, einschliesslich der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit oder der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen. In diesem Kontext betonte sie, dass die Bekämpfung des Terrorismus und gewaltsamem Extremismus niemals zur Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen dienen darf. 

Mexiko, im Namen von Argentinien, Chile, Costa Rica, Honduras, Uruguay und Panama forderte die Staaten auf, das non-refoulement Verbots zu respektieren und von Überlieferungen von Personen in ihre Heimatländer oder Drittstaaten abzusehen, sofern sie dem Risiko von Folter oder anderen unmenschlicher oder gewaltsamer Behandlungen oder Strafen ausgesetzt sind. Die Delegierte beleuchtete, dass es essentiell sei, allen Personen, deren Menschenrechte aufgrund unzureichender Massnahmen und Schutzes beeinträchtigt wurden, volle Unterstützung zu gewähren; Straflosigkeit, und die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht sind unabdingbare Aspekte der Garantien für die Verhinderung von Wiederholungen. 

UN WOMEN hob hervor, dass Familien von Personen, die inhaftiert wurden oder verschwunden sind, eine Verletzung ihres Rechts auf Familie erlitten haben. Darüber hinaus zeigte sich die Delegierte besorgt über die Tausenden von Frauen und Kindern, die nach wie vor ohne ordnungsgemässes Verfahren an Standorten festgehalten werden und Bedingungen ausgesetzt sind, die nach dem Völkerrecht als Folter und grausame, unmenschliche und degradierende Behandlung einzustufen sind. 

Die Vertreter Kubas präzisierte, dass sich der Bericht über das Gefangenenlager Guantanamo Bay in Kuba auf US-Militäreinrichtungen beziehe, die sich in einem Teil des illegal besetzten kubanischen Territoriums befinden. Demzufolge beträfen die konkreten Empfehlungen des Berichts auf keinen Fall die kubanische Regierung. 

Die Redner verurteilten Folterungen bedingungslos und äusserten erneut ihre Besorgnis über die aussergerichtlichen Überführungen und das Verschwindenlassen von Personen. Staaten mit grenzüberschreitenden Haftanstalten sollten für ihre Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. 

Der Vertreter Chinas, Russlands und Syriens legte dar, dass der Bericht in einigen Verweisen bestimmte Staaten und deren Handlungen beleuchtete, die nicht im Rahmen der Terrorismusbekämpfung durchgeführt wurden. Er kritisierte die politisierende Kampagne der westlichen Länder und stellte fest, dass bisher kein einziges europäisches Land, das sich an der Praxis der geheimen CIA-Gefängnisse beteiligte, die Menschenrechte respektiert habe. 

Der Delegierte Venezuelas verurteilte die Praktiken der geheimen Inhaftierungen durch die Vereinigten Staaten mit der Unterstützung anderer westlicher Länder, die nach wie vor illegale Gefängnisse betreiben, in denen Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen und unter Verletzung ihrer fundamentalen Grundrechte und ohne das Recht auf ein ordentliches Verfahren festgehalten werden. Er lud die Sonderberichterstatterin dazu ein, keine Falschinformationen zu verbreiten und sich nicht von bestimmten politischen Kräften beeinflussen zu lassen; diesem Appell schlossen sich andere Delegationen ebenfalls an. 

Kamerun, welches momentan mit Herausforderungen im Bereich der internen und äusseren Sicherheit konfrontiert ist, insbesondere des von Boko Haram angezettelten Terrorismus, wies darauf hin, dass der Terrorismus ein zunehmendes Hindernis für die Wahrnehmung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte der Menschenrechte darstelle. 

Der Vertreter Jemens lenkte den Fokus auf die terroristischen Angriffe, die von der Huthi Rebellen gegen jemenitische Zivilisten durchgeführt wurden, und die die zivilistische Bevölkerung als menschliche Schilder benutzt. Schulen wurden als Waffenlager und Regierungsgebäude als Gefangenenlager genutzt und Dächer dienten als Aussichtspunkte für Schüsse auf Zivilisten. Jemen forderte die Sonderberichterstatterin auf, die terroristischen Handlungen der Huthi-Rebellen zu überwachen und zu dokumentieren, um diese als terroristische Gruppe einzustufen, damit die internationale Gemeinschaft vermehrt Sanktionen gegen die Anführer verhängen kann. 

Zivilgesellschaften und NGOs bekundeten ausserdem, dass Männer und Jungen besonders von unrechtmässiger Festnahme und Inhaftierung bedroht sind, die auf Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe und Religion zurückzuführen ist. Zudem erkannten sie die Verpflichtung an, angemessene Rechtsmittel für die Betroffenen und ihre Familien, die Verstösse gegen ihre grundlegenden Rechte erlitten haben, zur Verfügung zu stellen. Dabei wurde auch die Situation Israels beleuchtet, ein Staat, der eine systematische Verleumdungskampagne gegen palästinensische Menschenrechtsverteidiger und -organisationen geführt hat, um deren Arbeit zur Förderung und Verteidigung des palästinensischen Volks einzuschüchtern, zu untergraben und delegitimieren. Zivilgesellschaften forderten dazu auf, Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit bezüglich israelischer Verbrechen sicherzustellen, einschliesslich Israels Handlungen als ein Verbrechen der Apartheid bezeichnen. 

Abschliessende Erläuterungen

Die Sonderberichterstatterin unterstrich, dass Straflosigkeit auch nicht in Situationen des Terrors gewährt werden sollte. Der anhaltende Trend hinsichtlich der Auswirkungen von Terrorismusbekämpfungsmassnahmen auf das Recht auf freie Meinungsäusserung muss von den Staaten aufgegriffen werden. Des Weiteren sollte der Entwurf eines umfassenden Übereinkommens über den Terrorismus einen Weg aus dieser Sackgasse bilden und dringend abgeschlossen werden, da der Kampf gegen den Terrorismus ohne dieses Übereinkommen beeinträchtigt wird. Die Sonderberichterstatterin hob hervor, dass der Menschenrechtsrat seine Unterstützung weiterhin gewährleisten sollte und wird, um Verantwortlichkeit, Transparenz zu schaffen und eine Null-Toleranz Politik für Menschenrechtsverletzungen im Kontext mit der Terrorismusbekämpfung durchzuführen. Die Bekämpfung des Terrorismus sollte keinesfalls eine Grundlage für Menschenrechtsverletzungen bilden und jegliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung muss mit der Rechtmässigkeit und allen Verpflichtungen unter dem Völkerrecht im Einklang sein. 

Position of Geneva International Centre for Justice

Geneva International Centre for Justice (GICJ) fordert die Regierungen auf, die Terrorismusbekämpfungsmechanismen, die die Verwirklichung der Menschenrechte für alle behindern, vermehrt zu beobachten und überprüfen. Terrorismus ist in all seinen Formen eine gefährliche Bedrohung für den Frieden und die Sicherheit, da er diese für alle Länder beeinträchtigt und einen direkten Angriff auf die Freiheit und die Gewährleistung der Menschenrechte darstellt. Staaten, die versuchen, diesen Bedrohungen entgegenzuwirken, sollten bedacht sein, dass die Achtung der Menschenwürde und die Gewährleistung einer fairen und humanen Behandlung der im Rahmen der Terrorismusbekämpfung inhaftierten Personen gewährleistet sind und das Völkerrecht und die grundlegenden Menschenrechtsnormen berücksichtigen. Wie von allen Delegationen auf dieser Tagung klar zum Ausdruck gebracht wurde, rechtfertigt ein Gesetzesverstoss nicht die Verletzung von Menschenrechten, und ein Verbrechen nicht ein Gegenverbrechen. 

Personen, die aus den schwarzen Lagern und aus Guantanamo Bay in Drittländer überstellt wurden, leben auch weiterhin in der Schwebe - ohne Rechtsmittel, ohne Rechtsstatus und ohne Rehabilitierung in den Neuansiedlungs- oder Herkunftsländern. Der anhaltende Schaden kann nicht ignoriert werden. Alle Menschen haben das Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit. Daher müssen die Grundrechte der Bürger von allen Staaten garantiert werden, unabhängig der Umstände. In diesem Sinne fordern wir die internationale Gemeinschaft auf, weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Rechenschaftspflicht zu stärken, Transparenz zu schaffen und eine Null-Toleranz-Politik für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung zu verfolgen.


Read in English

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